Wien. Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Gabriele Hackl, Vortragende beim Seminar Oberlaa, weist auf aktuelle steuerrechtliche Änderungen hin.
„Bei Vermietung und Verpachtung gibt es eine Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude im Zusammenhang mit fiktiven Anschaffungskosten“, warnt Gabriele Hackl in einem Interview am LexisNexis-Blog: „Vorsicht, dass man hier nicht eine potenziell höhere Abschreibung inklusive Steuervorteil übersieht.“
Dazu komme die Frage der fiktiven Anschaffungskosten für einen Gebäudeteil: Liegt eine erstmalige Vermietung vor, wenn in einem Gesamtgebäude nur eine Wohnung erstmals vermietet wird? „Und wir klären die erweiterte beschleunigte Gebäudeabschreibung, die nur einmal pro Gebäude genutzt werden kann“, so Hackl über die aktuellen Seminar Oberlaa-Lehrinhalte.
Neuerungen im Blick behalten
Das Seminar Oberlaa soll zweimal im Jahr eine gut aufbereitete, gesammelte Übersicht über steuerrechtliche Änderungen bieten, wie sie Steuerprofis brauchen, so Hackl: „Wir stehen für eine kompakte Fortbildung, die Neuerungen schnell in die Praxis übersetzt. Neben den Inhalten schätze ich die Praxistauglichkeit, man kann mit klaren Arbeitsschritten in die Kanzlei zurückgehen. Aktuelles Know-how ist gerade jetzt wichtig, weil es sind diese Programmpunkte, die jetzt bei Prüfungen, bei Gestaltungen und im Tagesgeschäft auftauchen.“
Wichtige Neuerungen gibt es auch bei der Umsatzsteuer: „Die Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung betrifft nur mehr den B2B-Bereich. Damit wird die korrekte Berichtigung noch wichtiger. Wir gehen die Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs 12 UStG durch und besprechen typische Fehlerbilder aus der Buchhaltung.“
Immobilien und Sozialversicherung
Bei Immobilienveräußerungen ist der Umwidmungszuschlag ab 1.7.2025. zu beachten, so Hackl: Bei umgewidmeten Grundstücken erhöht sich der Veräußerungsgewinn. „Wir arbeiten heraus, welche Sachverhalte betroffen sind und welche Informationen man frühzeitig abfragt, damit die Beratung belastbar bleibt.“
Ein aktuelles Thema ist auch die Sozialversicherung im Zusammenhang mit der Geschäftsführung: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern können Gewinnausschüttungen nach Ende der Tätigkeit eine SV-Pflicht auslösen, so Hackl: Beim Seminar Oberlaa „ordnen wir die aktuelle Praxis ein und leiten daraus klare Prüfschritte für die Beratung ab.“
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