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Finanz, Recht

Der VKI schart die Fonds-Kunden von BKS und BTV um sich

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Verbraucherschützer. Der VKI sammelt Fonds-Kunden der Regionalbanken BKS und BTV: Ihnen soll bei der Rückforderung von Provisionen geholfen werden.

Betroffene können sich ab sofort zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern, so der VKI in einer Aussendung.

Das Streitobjekt

Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form sogenannter Bestandsprovisionen. Werden diese Zahlungen gegenüber Kund:innen nicht offengelegt, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und zurückzuzahlen.

Nachdem sich der VKI in den vergangenen Monaten wie berichtet bereits mit mehreren Bankengruppen auf außergerichtliche Lösungen geeinigt hat, seien nun die Kundinnen und Kunden von BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG an der Reihe. Mit diesen Banken gibt es derzeit allerdings noch keine Einigung, die Verhandlungen laufen, so der VKI.

Das Sammeln der Kunden startet schon

Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt über eine der genannten Banken vermittelt wurde, können sich beim VKI für die Sammelaktion anmelden und ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen, wie es heißt. Der VKI werde die gesammelten Fälle bei der jeweiligen Bank intervenieren und auf eine außergerichtliche Lösung hinwirken.

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