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Digitaler Euro kommt: Rechtliche Rahmen­be­din­gun­gen und Bedenken

Johannes Flume ©Simon Haigermoser

Zahlungsmittel. Das europäische Gesetzgebungsverfahren für den digitalen Euro geht in die heiße Phase. Johannes Flume von der Uni Salzburg analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen.

In drei Jahren, also 2029, soll der digitale Euro nach den Plänen der Europäischen Zentralbank (EZB) Wirklichkeit werden. Die Vorbereitungsphase für das elektronische Gegenstück zum Bargeld wurde Ende Oktober 2025 abgeschlossen.

Nachdem die EU-Kommission 2023 einen Text vorgelegt hatte („Digital Euro Package“), brachten das EU-Parlament und der EU-Rat Stellungnahmen dazu ein. Als nächster Schritt startet nun 2026 das europäische Gesetzgebungsverfahren. Danach soll die technische Implementierungsphase folgen.

Johannes Flume, Professor am Fachbereich Privatrecht an der Uni Salzburg, der auf Geld- und Währungsrecht spezialisiert ist, begrüßt laut Aussendung die Grundidee des digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld: „Denn mit der Einführung des digitalen Euro ist das politisch erstrebenswerte Ziel verbunden, dass Europa die digitale monetäre Souveränität zurückgewinnt und eine Alternative zu US-dominierten Systemen wie Visa, Mastercard, PayPal oder Apple Pay bietet.“

„Wichtig wäre der digitale Euro auch insofern, als den Konsumenten und Konsumentinnen ein kostenloses und staatliches Zahlungsmittel im E- Commerce zur Verfügung stünde, bei dem sie nicht auf kommerzielle Anbieter mit teils zweifelhaften Praktiken angewiesen sind“, so der Professor.

Bargeld noch weit verbreitet

Bargeld wird zwar im Alltag zunehmend von digitalen Zahlungsmitteln zurückgedrängt, aber Österreich und Deutschland sind weiterhin bargeld-affine Länder. In Österreich werden laut Statistiken rund 58 Prozent der Transaktionen im Handel mit Bargeld abgewickelt.

Flume hält Bargeld für ein wichtiges, nichttechnisches, inklusives Zahlungsmittel, das den Menschen Sicherheit gibt. In seiner Forschung beschäftigt er sich damit, wie man ausgehend vom Bargeld den digitalen Euro in die rechtliche Architektur der digitalen modernen Zahlungssysteme einfügen kann: „Wir dürfen nicht unterschätzen, wie anspruchsvoll die rechtliche Transformation der seit Jahrtausenden eingeübten rechtlichen Erfassung des Geldes als körperlicher Gegenstand in ein vergleichbares gesetzliches Zahlungsmittel der digitalen Welt ist.“

Flume kritisiert, wenn etwa Cafés oder Restaurants aus Rationalisierungsgründen nur mehr Kartenzahlung annehmen: „Man kann sagen, dass im Augenblick die Gefahr einer Verweigerung der Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel nicht vom Staat ausgeht, sondern vom Handel.“ Medial bekannt ist etwa die „probeweise“ Umstellung eines MPreis-Marktes in Innsbruck im Jahr 2023. Ein Versuch, der nach einer Abmahnung der Arbeiterkammer Tirol wieder eingestellt wurde. „Die Nichtannahme von Bargeld bei Geschäften des täglichen Lebens ist insbesondere aus sozialpolitischen Gründen als sehr problematisch anzusehen“, so Flume.

„Annahmepflicht eindeutig geregelt“

Rein rechtlich ist die Annahmepflicht von Bargeld eindeutig, sowohl im österreichischen Recht als auch im künftigen Unionsrecht angeordnet, betont Flume. Die EU regelt die Annahmepflicht in den vorliegenden Entwürfen wie auch den Zugang zum Bargeld teilweise sogar sehr detailliert.

Damit stellt sich die Frage, wie „cards only“ Beispiele juristisch zu beurteilen sind: „Das nennt man juristisch eine rechtswidrige allgemeine Geschäftsbedingung, gegen die man vorgehen kann. Das Problem ist allerdings, wie setzt man es durch, denn niemand wird wegen einem Kaffee für fünf Euro klagen. Die Regelung hat keinen Biss.“

Um die Annahmepflicht von Bargeld durchzusetzen, müssten deshalb in Zukunft – auf nationaler Ebene – Institutionen wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Verbandsklagen anstreben, meint Flume. Was die EU betrifft, so hat diese flankierend zum digitalen Euro eine eigene Verordnung für das Bargeld erlassen, in der festgehalten wird, dass der Ausschluss von Bargeld unzulässig ist.

Nichtsdestotrotz – die Durchsetzungsfrage bleibt, räumt Flume ein. Ob die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Bargeld-Annahmepflicht, wie in Frankreich bereits praktiziert, das Problem lösen könnte, hält Flume für fraglich. „Spannend wird sein, wenn die Annahmepflicht in denjenigen Mitgliedstaaten einzuführen ist, die mittlerweile fast kein Bargeld mehr annehmen wie in Estland, Finnland und den Niederlanden.“

Auf 3.000 Euro limitiert

Noch gibt es viele offene Fragen zum digitalen Euro, den es als online- und offline-Variante geben soll. Fest steht, dass der Umfang der Wallet, also der digitalen Brieftasche, voraussichtlich auf 3.000 Euro limitiert sein soll, damit Menschen nicht ihr ganzes Geld von den Banken abziehen. Europäische Banken befürchten nämlich, dass eine von der EZB verwaltete, digitale Bezahllösung ihr eigenes Geschäft schwer treffen könnte.

„Die Kernfrage für den Juristen ist, wie bauen wir das System rechtssicher um“, so Flume. Bereits ab 2027, wenn in der EU die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im geschäftlichen Kontext gilt, erwartet Flume einen soziologischen Wandel in der Wahrnehmung von Geld: „Dann wird Bargeld nur mehr für die Geschäfte des täglichen Lebens Anwendung finden.“

Schließlich stellt sich Frage, ob der digitale Euro noch scheitern kann: „Im Augenblick sieht man seine Einführung als vorgegebenen Weg. Früher war man skeptischer. Bis 2029 kann aber natürlich noch viel passieren. Bei so vielen unterschiedlichen Interessen könnte am Ende ein Kompromiss-Projekt herauskommen, mit dem keiner recht glücklich ist. Aber vielleicht sollten sich die Europäer schon deshalb besonders um den digitalen Euro bemühen, weil US-Präsident Trump einen digitalen Dollar ablehnt, aus Gründen der ungeliebten staatlichen Kontrolle. Europa wäre mit dem digitalen Euro jedenfalls ein Stück unabhängiger von den USA“, so Flume.

Die Technik hinter dem digitalen Euro

Der geplante digitale Euro soll direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) herausgegeben werden und soll sowohl online wie auf offline verwendbar sein. Für Zahlungen ohne Internet sollen digitale „Token“ zum Einsatz kommen, die lokal am Smartphone gespeichert sind und damit physischen Münzen im Portemonnaie ähnlich sind.

Technisch ist geplant, dass die EZB die Kern-Infrastruktur bereitstellt, Banken und Zahlungsdienstleister verwalten die Wallets. Damit soll es möglich sein, dass man auch über die normale Banking-App auf das digitale Euro-Guthaben zugreifen kann.

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