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Recht

Polizei-Kooperation mit USA: „verlässlich und vertragstreu“

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Vier Monate Trump. Österreich hat seit Langem ein Abkommen zur Bekämpfung schwerer Straftaten mit den USA. Jetzt gibt es den neuen Bericht dazu.

Das Innenministerium hat dem Nationalrat den aktuellen Bericht über die Anwendung des Abkommens mit den Vereinigten Staaten zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) für den Zeitraum 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 vorgelegt. Wie bereits in den Vorjahren wird die Zusammenarbeit insgesamt als erfolgreich bewertet, so die Parlamentskorrespondenz.

Die Berichtsperiode liegt teilweise noch in der Amtszeit von US-Präsident Joe Biden und teilweise in der seines Nachfolgers Donald Trump (ab 20.01.2025).

Das Abkommen

Zentrales Element des seit 2012 bestehenden Abkommens ist der automatisierte Abruf daktyloskopischer Daten im Treffer-/Nichttrefferverfahren. Dabei wird zunächst festgestellt, ob ein entsprechender Datensatz vorhanden ist, während weitergehende personenbezogene Informationen erst auf gesonderte Anfrage und nach Prüfung durch die jeweilige nationale Kontaktstelle übermittelt werden. Diese habe insbesondere zu beurteilen, ob durch die Datenübermittlung schutzwürdige Interessen Betroffener beeinträchtigt würden.

Die technische Umsetzung erfolgt auf Basis einer Durchführungsvereinbarung aus dem Jahr 2013, in der unter anderem die zuständigen Behörden sowie die Rahmenbedingungen des Datenaustauschs festgelegt sind. Auf österreichischer Seite sind insbesondere das Innenministerium, die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und das Bundeskriminalamt, auf US-Seite unter anderem das Federal Bureau of Investigation und das Department of Homeland Security eingebunden.

„Ausgesprochen erfolgreich“

Der seit 2017 laufende Echtbetrieb des Fingerabdruckdatenaustauschs verläuft laut Bericht „ausgesprochen erfolgreich“. Er habe zur Identifizierung zahlreicher Straftäterinnen und Straftäter beigetragen, die in Österreich unter falschen Identitäten Straftaten verübten, sowie zur Ausforschung von Personen, gegen die etwa wegen terroristischer Verbindungen ermittelt wurde.

Auch international gesuchte Personen konnten identifiziert werden. Darüber hinaus seien im Bereich des transnationalen organisierten Suchtgifthandels zahlreiche Ermittlungserfolge verzeichnet worden. Im Berichtszeitraum seien 7.088 Abgleiche Österreichs gegen die US-amerikanischen Datenbanken und 65 Abgleiche der USA gegen Österreichs Datenbanken durchgeführt worden.

Dies habe zu 95 Personentreffer nach Anfragen von Österreich und der Erkennung von 25 Falschidentitäten sowie einem bestehenden Haftbefehl geführt. Insgesamt hätten sich die USA laut Bericht als „verlässliche und vertragstreue Partner“ erwiesen. Beschwerden über missbräuchliche Datenverwendungen seien dem Innenministerium nicht bekannt.

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