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Business, Recht

Chinas neue Gegensanktionsregeln: Drohende Compliance-Kollision

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Import & Export. Östliche und westliche Compliance-Regeln – z.B. bei Lieferketten – könnten in Zukunft häufiger kollidieren, warnen Wirtschaftskanzleien.

Am 7. April 2026 hat der Staatsrat der VR China zwei neue Verordnungen zum Thema Gegensanktionen verkündet, die mit Veröffentlichung bereits in Kraft getreten sind:

  • Regulations on the Security of Industrial and Supply Chains (Verordnung Nr. 834)
  • Regulations on Counteracting Unjustified Foreign Extraterritorial Jurisdiction (Verordnung Nr. 835)

Wirtschaftskanzleien wie Advant Beiten und Graf von Westphalen (GvW) widmen sich in neuen Veröffentlichungen diesen Gegensanktionsregeln Chinas: Sie verschärfen demnach drohende Rechtskonflikte für international tätige Unternehmen.

Mit Sanktion auf Sanktion reagieren

Das Reich der Mitte schafft damit eine neue Möglichkeit, um auf aus seiner Sicht unfaire Gesetze, Sanktionen, Embargos oder Exportkontrollen anderer Staaten zu reagieren. Und es erlegt Organisationen und Personen in China, die solchen ausländischen Vorschriften unterliegen, Handlungsvorschriften auf.

So kann China etwa die Befolgung der aus seiner Sicht unzulässigen ausländischen Vorschriften untersagen und bei Verstößen Strafen verhängen. Weiters können auch Einreiseverbote verhängt, Vermögenswerte eingefroren, die Geschäftstätigkeit in China untersagt werden usw. Die nicht zu unterschätzende Problematik in der Praxis ist insbesondere die, dass Unternehmen, die z.B. Lieferketten-Entscheidungen aufgrund europäischer Vorschriften treffen, damit in China plötzlich ins Visier der Verordnungen 834 und 835 geraten könnten.

Was Unternehmen tun sollten

Lieferketten-Audits, Sanktionen & Compliance könnten kollidieren – mit wachsendem Risiko auch für Manager vor Ort, heißt es etwa bei Advant Beiten. Die GvW-Anwälte empfehlen Beendigungsentscheidungen – insbesondere China-bezogene Liefer- und Leistungseinstellungen, Aussetzungen und Einstellungen von Supportleistungen auch nach Verordnung 834 zu beurteilen, entsprechende Informationen einzuholen, Regelungskonflikte möglichst frühzeitig zu identifzieren und die Entscheidung letztendlich unter Einbeziehung von Rechts- und Compliance-Abteilung zu treffen.

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