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Business, Recht

So funktioniert der neue 5 Mio. Euro-Musterprozess-Fonds für Unternehmen

Walter Ruck, Heinz Mayer ©Wieser

Prozessfinanzierung. Der neue Musterprozessfonds der WK Wien ist mit 5 Mio. Euro dotiert und soll Grundsatz-Urteile für Wiener Unternehmen erstreiten. So funktioniert er in der Praxis.

Die Wirtschaftskammer Wien startet einen neuen Fonds für Musterprozesse: Dieser soll Wiener Unternehmen bei rechtlichen Grundsatzentscheidungen unterstützen und ist laut einer Aussendung der WKW mit fünf Millionen Euro dotiert

Die Aufgabe

„Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und auch ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Als Unternehmerin und Unternehmer muss man sich auf den gesetzlichen Rahmen verlassen können. Das ist nicht nur entscheidend für die Planbarkeit, sondern auch wenn es um Betriebsansiedelungen geht“, so Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

In den letzten Jahren habe die Fülle und Komplexität der Vorschriften und Gesetze deutlich zugenommen. Das bedeutet, dass immer mehr Bereiche gesetzlich sehr detailliert geregelt werden. Vor allem Wirtschaftstreibende seien davon stark betroffen.

Gleichzeitig werden gesetzliche Regelungen oft rückwirkend eingeführt oder geändert. Ruck: „Verlässlichkeit sieht anders aus.“ Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit führt die WK Wien Regelungen bei Corona-Förderungen der COFAG oder die spontane und kostspielige Einbeziehung von Spenglerbetrieben in die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) an. In beiden Fällen unterstützt die Wirtschaftskammer Wien bereits Unternehmen bei Musterprozessen.

Neuer Fonds und neues Online-Portal

Jetzt werden diese für die beiden Fälle zweckgewidmeten Mittel erweitert, kündigt die Kammer an. „Wir schaffen einen eigenen Musterprozessfonds, um Wiener Unternehmen bei rechtlichen Grundsatzentscheidungen zu unterstützen und so zu Rechtssicherheit zu verhelfen“, so Ruck. Der Fonds wurde laut den Angaben im Präsidium der WKW beschlossen, ist ab sofort geöffnet und mit fünf Millionen Euro dotiert.

So funktioniert der WK Wien-Fonds für Prozesse

Die Wirtschaftskammer Wien übernehme das Prozessrisiko und die Finanzierung – unter anderem auch Kosten für notwendige Gutachten. Grundbedingung ist, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass mehrere Unternehmen oder ganze Branchen von einem Rechtsproblem betroffen sind. „Es müssen relevante Fälle sein“, so Ruck. Wiener Unternehmen können sich ab sofort mit derartigen Rechtsproblemen auch über eine eigene Webseite an ihre Interessenvertretung wenden (wko.at/wien/musterprozess).

Ob sich der Anlass für eine entsprechende Begleitung eignet, soll nicht direkt in der Kammer entschieden werden: Die Auswahl trifft laut den Angaben eine Kommission von Rechtsexpertinnen und -experten unter dem Vorsitz des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. Das soll die Entscheidungen auf eine objektive Basis stellen und auch das Einschreiten beschleunigen, so die Wiener Kammer.

Für alle Wiener Betriebe

Verfahren sind inzwischen sehr komplex, erläutert Mayer: „Die Rechtsordnung wird immer komplizierter.“ Das liege unter anderem auch am Europarecht, das hier mit einfließe. Gedacht ist das Service prinzipiell für alle Wiener Kammermitglieder. Unterstützt würden Unternehmen aller Größenordnungen, erklärt Ruck. Gerade für kleinere Betriebe sei es inzwischen aber oft sehr schwierig, entsprechende Verfahren zu führen.

Beim Musterprozessfonds handelt es sich laut Kammer um das erste strukturierte Instrument dieser Art. Das Instrument soll auch dem Gesetzgeber bzw. den Behörden vor Augen führen, dass die Wirtschaftskammer Wien aktiv wird, wenn Regelungen zum Nachteil von Unternehmen erlassen wurden, heißt es.

So soll der neue Fonds helfen

Gegenüber Extrajournal.Net hat die Wirtschaftskammer Wien die Funktionsweise des Fonds näher erläutert: Dieser soll demnach grundsätzlich die Kosten ab Antragstellung ersetzen. Befindet sich ein Unternehmen schon in einem Verfahren, kann dieses sich trotzdem an den Musterprozessfonds wenden und – sofern es als geeignet für einen Musterprozess ausgewählt werden sollte – Unterstützung für den weiteren Prozessverlauf erhalten. Generell sollten Unternehmen sich so früh wie möglich die WK Wien wenden, heißt es.

Ob ein Musterprozess mit einem eigenen Anwalt geführt wird oder von der Wirtschaftskammer eine Kanzlei ausgewählt wird, hänge von der Strategie zum jeweiligen Thema ab: In machen Konstellationen sei es wichtig, dass koordiniert vorgegangen wird, um die geeignetsten Fälle bis zum Höchstgericht zu bringen. Dies sei zum Beispiel beim Thema „Eingliederung der Spengler in die BUAK“ der Fall. Hier dürften in der Praxis also spezialisierte Anwälte durch die WK Wien ausgewählt werden.

Anders gelagert seien dagegen jene Fälle, in denen es um die Gewährung von COFAG-Förderungen geht: Diese sind sehr individuell und führt in diesen Fällen jedes Unternehmen den Prozess mit seinem eigenen Anwalt, heißt es.

 

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