Graz. Die ADA Gruppe hat ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Kanzlei Jaufer berät dabei.
Die ADA Möbelwerke Holding AG und die ADA Möbelfabrik GmbH haben am 24. März 2026 beim Landesgericht Graz einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt, so eine Aussendung.
Der Schuldenstand der beiden betroffenen Gesellschaften beträgt laut den Angaben rund 30 Millionen Euro, vorwiegend bei großen und institutionellen Gläubigern. Der Jahresumsatz der Gruppe betrug zuletzt ca. 110 Millionen Euro. Betroffen sind in Österreich 180 Dienstnehmer:innen.
Wer macht was
Die Insolvenzverwalter bzw. Berater für die ADA Gruppe:
- Die Konzerngesellschaften werden federführend von Clemens Jaufer und Alexander Painsi von Jaufer Rechtsanwälte vertreten.
- Die Sanierungsverfahren wurden beim Landesgericht Graz eröffnet, als Insolvenzverwalter für die Holding wurden Christian Pfandl und Barbara Schmid (beide Aschmann & Pfandl Rechtsanwälte in Graz) bestellt.
- Für die ADA Möbelfabrik wurden Philipp Casper sowie Georg Wielinger zu Insolvenzverwaltern ernannt.
Die Unternehmensgruppe
Die ADA Möbelwerke Holding mit Hauptsitz in der Oststeiermark sowie Büro- und Produktionsstandorten in Raaba und Anger (Steiermark), Ungarn (mit 3 Produktionsstandorten) und Rumänien ist ein traditionsreicher österreichischer Möbelhersteller. Ziel des Sanierungsverfahrens sei es, die Unternehmensgruppe in reduzierter Form fortzuführen und mit den internationalen Standorten gemeinsam mit Investoren zu erhalten.
Grenzüberschreitende Verfahren
Die Besonderheit des Falls liege in der grenzüberschreitenden Struktur der Unternehmensgruppe. Mit Produktionsstandorten in Ungarn und Rumänien erfordert das Sanierungsverfahren die Koordination zwischen mehreren Rechtsordnungen.
„Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie dringend wir für das Funktionieren der Konzernsanierung ein harmonisiertes europäisches Insolvenzrecht und konkret einen einheitlichen Konzerninsolvenzrahmen benötigen“, so Clemens Jaufer, Partner von Jaufer Rechtsanwälte. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für Konzerne würde Sanierungsverfahren erheblich effizienter machen und die Chancen auf einen Sanierungserfolg deutlich erhöhen, meint Jaufer.
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