Arbeitsrecht. Die aktuellen Änderungen der Richtlinie für Europäische Betriebsräte bringen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und Unternehmen, so Arbeitsrechtsexperte Thomas Majoros.
Am 31.12.2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/2450 in Kraft getreten, mit welcher die bisherige Richtlinie über Europäische Betriebsräte („EBR-Richtlinie“, RL 2009/38/EG) geändert wurde.
Es ergibt sich dadurch zumindest teilweise ein Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber ebenso wie für österreichische Unternehmen, die länderübergreifend tätig sind, warnt der Wiener Anwalt und Spezialist für Arbeitsrecht Thomas Majoros in einem Beitrag auf seinem Blog.
Was sich ändert
Konkret soll die Änderung die Beteiligungsrechte der Belegschaft in multinationalen Unternehmen stärken und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen. Dazu werden etwa „länderübergreifende Angelegenheiten“ neu definiert. Auch beim Geschlechterverhältnis, den bei einer Vereinbarung eines Europäischen Betriebsrats notwendigen Inhalten, den Sanktionen u.a. kommt es zu Änderungen.
Während der österreichische Gesetzgeber das nationale Recht an die neuen Gegebenheiten anpassen muss, sind internationale Unternehmen gefragt, bestehende betriebliche Vereinbarungen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen zu überprüfen und anzupassen, führt Anwalt Majoros weiter aus.
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