Konsumgüter & Anwälte. Der Henkel-Konzern gliedert die Unternehmensbereiche Consumer Brands und Adhesive Technologies in Tochtergesellschaften aus. Kanzlei Hengeler Mueller ist behilflich.
Der Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA hat beschlossen, die bisher unmittelbar von Henkel betriebenen Unternehmensbereiche Henkel Consumer Brands und Henkel Adhesive Technologies auf jeweils eigene Tochtergesellschaften auszugliedern. Dazu wurde zwischen Henkel und ihren hundertprozentigen Tochtergesellschaften Henkel Consumer Brands GmbH und Henkel Adhesive Technologies GmbH ein Ausgliederungsvertrag sowie jeweils ein Betriebspachtvertrag über die übergangsweise Rückverpachtung der ausgegliederten Unternehmensbereiche an Henkel geschlossen, denen die ordentliche Henkel-Hauptversammlung am 27.04.2026 zugestimmt hat.
Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller hat Henkel bei dieser Transaktion gesellschafts-, arbeits-, IP- und öffentlich-rechtlich beraten, so eine Aussendung.
Das Beratungsteam
Im Team von Hengeler Mueller für Henkel waren (Corporate/M&A): Theresa Lauterbach, Prof. Jochen Vetter (beide München), Oliver Rieckers (Düsseldorf, alle Partner), Yero Sy, Florian Großmann, Tobias Meyer (alle Associate, alle München); im Arbeitsrecht: Christian Hoefs (Partner), Stefan Kreß (Senior Associate, beide Frankfurt); IP/IT: Matthias Rothkopf (Partner), Milan Zmrzlak (Associate, beide Düsseldorf); Öffentliches Wirtschaftsrecht: Michael Schramm (Partner) und Anouk Ludwig (Associate, beide Düsseldorf).
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