Österreich. Die Hoteliersvereinigung kritisiert die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU als „hyperbürokratisches Regelwerk“: Rechenfehler und teure Strafen drohen.
„Die EU macht dieselben Fehler wie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung: die Praxis nicht ausreichend einzubinden. Das Ergebnis ist ein hyperbürokratisches Regelwerk, das Unternehmen und Standort zu teuer kommt“, kritisiert Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV), die Equal-Pay-Richtlinie in einer Aussendung: „Wir sehen und teilen das Ziel. Aber der gewählte Weg führt nicht zu mehr Fairness, sondern in einen Bürokratie-Dschungel der Extraklasse.“
„Mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle“
Die EU-Richtlinie sehe vor, dass die Unternehmen das „geschlechtsspezifische und das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle von Löhnen und Gehältern sowie ergänzender und variabler Bestandteile innerhalb einzelner Gruppen von Arbeitnehmer:innen, die gleichwertige Arbeit verrichten“, aufschlüsseln, dazu den Anteil Beschäftigter, die ergänzende oder variable Bestandteile erhalten, je Entgeltquartil dokumentieren und entsprechende Berichte verfassen. „Das ist so kompliziert, wie es klingt, und völliges Neuland. Da sind Fehler vorprogrammiert, und dann hagelt es Strafen, die das Ganze noch teurer machen“, so Veit.
Löhne vs. Gehälter, Zulagen vs. Zuschläge und mehr
Die Lohnverrechnung sei schon jetzt unnötig kompliziert, so die Hoteliers: In Österreich werde zwischen Löhnen und Gehältern und zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen unterschieden („obwohl beide aus derselben Kasse kommen“), sowie zwischen Zulagen und Zuschlägen, zwischen Brutto, Netto und Gesamtarbeitskosten, und mehr. Außerdem „haben wir 14 Monatsgehälter, aber zwölf Monate“, so Veit.
All dies sei viel Aufwand ohne Mehrwert, die Entgelttransparenz erhöhe die Kosten nun noch mehr. Die EU brauche eine 180-Grad-Kehrtwende, die Entgelttransparenzrichtlinie müsse unter stärkerer Einbindung der Praktiker:innen eine einfachere Methode finden.
Der Zeitplan zur Umsetzung
Eine andere Sicht der Dinge hat die AK, die vor Kurzem eine rasche und konsequente Umsetzung der Equal-Pay-Richtlinie gefordert hat: Österreich sei säumig, weil die Wirtschaft mauere, so die Arbeiterkämmerer.
Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie muss von allen Mitgliedstaaten bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht überführt werden. Eine Darstellung der Zielsetzungen und geplanten Umsetzung liefern etwa Grant Thornton oder Deloitte, wobei letzteres Beratungsunternehmen in einer Studie erhebliche Wissenslücken zum Thema festgestellt hat.
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