Finanzunternehmen & Regulierung. Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten.
Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026 und damit schneller als ursprünglich geplant erteilt, heißt es in einer Aussendung.
Es handele sich um eine der wenigen Neugründungen einer Versicherungs-Captive in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten. Die Telekom wurde dabei von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.
Die Aufgabe
Dabei habe KPMG die Telekom als Unternehmensberater von der Validierung des ersten Business Cases über die Gründungsentscheidung bis hin zur Erteilung der Rückversicherungs-Lizenz durch die BaFin begleitet. Es ging dabei um Themen aus Aktuariat, Corporate Finance, Corporate Insurance Management, Risikomanagement für Versicherungen und Steuerberatung.
Die Standortentscheidung der Telekom Captive zugunsten Deutschlands fiel auch vor dem Hintergrund, dass der Zeitraum bis zur Erlaubniserteilung mit klassischen Captive‑Standorten vergleichbar ist, heißt es. Unterschiede zwischen den Aufsichtsregimen anderer Standorte seien durch die Einführung von Solvency II weitgehend nivelliert worden. Mit ihrer Entscheidung stärke die BaFin den Captive‑Standort Deutschland.
KPMG übernimmt Compliance für die Tochter
Die Deutsche Telekom verfolge dabei das Ziel, möglichst viele Aufgaben rund um die Captive intern wahrzunehmen, habe aber spezielle Tätigkeiten aus dem Betreib der Captive an KPMG ausgelagert – u.a. die Compliance-Funktion.
Die Captive soll zur Absicherung der hohen Selbstbehalte eingesetzt werden, die klassische Industrieversicherer von der Telekom verlangen. Zudem ermögliche die Struktur der Telekom, eigene Versicherungskonzepte zu entwickeln und an positiven Schadenverläufen zu partizipieren.
Der Einstieg der Captive ist ab dem 1. Mai 2026 im Sachversicherungsprogramm sowie ab dem 1. Januar 2027 im Haftpflichtprogramm vorgesehen. Leitend waren bei KPMG Frank Schönfelder und Marlene Sydow bzw. bei KPMG Law Frank Püttgen u.a. aktiv.
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