Wien. Die Selbstanzeige nach §29 Finanzstrafgesetz ist Thema eines Kommentars in der aktualisierten 4. Auflage.
Der Kommentar „Selbstanzeige nach § 29 FinStrG“ behandelt ein brisantes Thema im Steuerwesen: Bekanntlich können Steuersünder einer Finanzstrafe entgehen, wenn sie ihren Missgriff rechtzeitig dem Fiskus melden – also bevor dieser selbst davon Wind bekommen hat. Doch es gelten strenge Regeln und im Ablauf können sich etliche Fragen ergeben.
Der Inhalt
Das neue Fachbuch orientiert sich eng an den Problemfeldern der Praxis und berücksichtigt neben der österreichischen Judikatur, Verwaltungspraxis und Literatur auch ausgewählte deutsche Entscheidungen und Fachbeiträge, so der Linde Verlag.
Dabei wird mit Beispielen auf typische Fragestellungen eingegangen und Lösungsansätze aufgezeigt. Es geht im Einzelnen um Anwendungsbereich und -voraussetzungen der Selbstanzeige; die prozessuale Durchsetzung der Wirksamkeit; die steuerliche Behandlung der Beratungskosten; verfahrens-, abgaben- und verfassungsrechtliche Fragestellungen und mehr.
Die neue Auflage
Mittlerweile sind ziemlich genau 10 Jahre seit der dritten Auflage ins Land gezogen, womit es Zeit wurde, den Kommentar zu aktualisieren, schreibt Autor Norbert Schrottmeyer (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner bei LeitnerLeitner) im Vorwort: Neben der teils richtungsweisend ergangenen Judikatur wurden demnach die bedeutsamen Änderungen im Zuge des Finanz-Organisationsreformgesetzes kommentiert.
Konkret reflektiere die 4. Auflage insbesondere die wesentlichen Änderungen durch die Finanzstrafgesetznovelle 2014 sowie das Finanz-Organisationsreformgesetz, sowie viele aktuelle Entscheidungen des BFG und der Höchstgerichte.
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