Parlament. Die Reform des Verbraucherkreditgesetzes und die Änderungen beim Energieausweis wurden nun im Nationalrat beschlossen.
Für zwei Gesetzespakete aus dem Justizressort hat der Nationalrat jetzt mit den Stimmen der Dreierkoalition grünes Licht gegeben, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
- Zum einen wird das Verbraucherkreditgesetz vollständig überarbeitet, um etwa auch Online-Geschäftsmodelle wie „Buy Now, Pay Later“ zu erfassen.
- Eine Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz soll für mehr Transparenz in Bezug auf den Gesamtenergiebedarf von Wohnungen und Geschäftslokalen sorgen.
Anpassung des Rechtsrahmens an neue digitale Kreditprodukte
Ziel des Gesetzespakets zu Verbraucherkrediten ist es, Konsumentinnen und Konsumenten auch bei den zunehmend populären Online-Geschäftsmodellen umfassend und angemessen zu schützen. Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen sollen künftig – auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden – unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes behandelt werden.
Erfasst werden sollen damit in erster Linie Modelle wie „Buy Now, Pay Later“. Mit dem Gesetzespaket wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt, das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen, außerdem werden weitere Gesetzesmaterien geändert.
Justizministerin Anna Sporrer hielt dazu fest, dass mit dem Gesetz der Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter geholt werde. So werden künftig erhöhte Anforderungen an die Willenserklärung der Konsumentin bzw. des Konsumenten gestellt. Die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen außerdem deutlich ausgedehnt und die Informationen, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden dürfen, näher festgelegt werden.
Vorgesehen ist zudem ein Kreditvergabeverbot bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung. In der Werbung sind technische Einschränkungen von Geräten wie Mobiltelefonen bei Standardinformationen zu berücksichtigen. Weitere Änderungen in dem umfassenden Paket betreffen Verpflichtungen zu Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Auch im Hinblick auf KI würden die Bestimmungen an die Anforderungen digitaler Vertragsabschlüsse angepasst.
Die Kritik
Die Opposition kritisiert die konkrete Ausgestaltung des Pakets; insbesondere werde nicht auf überhöhte Sollzinsen eingegangen. Laut FPÖ werden Verbraucher:innen teilweise schlechter gestellt als bisher. Laut Alma Zadić (Grüne) kann sogar das Konsumentenschutzministerium dem Entwurf aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht zustimmen, womit „wirklich alles gesagt“ sei.
Energieausweise sollen mehr Information liefern
Die Regierungsvorlage mit Neuerungen zu Energieausweisen für Gebäude zielt auf eine bessere Information zur Energieeffizienz ab. Mit einem Abänderungsantrag der Dreierkoalition wurde im Justizausschuss das Inkrafttreten noch vom 30. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.
Mit den entsprechenden Änderungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz sollen EU-Bestimmungen umgesetzt werden. So soll künftig auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag – etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal – verlängert wird.
Damit soll sichergestellt werden, dass relevante Informationen immer aktuell zur Verfügung stehen. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll laut Entwurf neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein.
Angeführt werden soll außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf – die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors könne dafür entfallen. Ausgegangen werde vom Regelfall eines digitalen Energieausweises, dieser soll bei Bedarf aber auch auf Papier auszuhändigen sein.
Die Umsetzung dauert
Da Energieausweise grundsätzlich zehn Jahre gültig sind, sind die neuen Vorgaben für Verkaufs- und Vermietungsanzeigen laut Gesetzentwurf erst nach Ablauf bestehender Energieausweise zu erfüllen.
Als „entbehrliche Regelungswut der EU“ ohne erkennbaren Nutzen sei der Energieausweis 2012 eingeführt worden, meinte Harald Stefan (FPÖ). Die entsprechende Bürokratie werde jetzt noch ausgeweitet, indem es bei Verlängerung des Mietvertrags einen Energieausweis geben müsse. Dieser unnötigen Bevormundung werde man seitens der FPÖ nicht zustimmen.
Lukas Hammer (Grüne) wiederum gehen die nunmehrigen Maßnahmen nicht weit genug. So sei nicht klar, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrolliere und die Strafen seien seit 2012 nicht angepasst worden. Außerdem gebe es noch immer keine bundeseinheitliche Datenbank, bemängelte er.
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