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Vergabegesetz 2026 macht die Dinge leichter – aber es gibt Ausnahmen

Michael Breitenfeld ©Michael Jeuter

Österreich. Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist in Kraft: Es bringt Erleichterungen für die Praxis, da und dort aber auch mehr Komplexität, schreibt Prof. Michael Breitenfeld auf facultas.recht.

Am 1. März 2026 ist die umfassende Novellierung des Bundesvergabegesetzes, das Vergaberechtsgesetz 2026, in Kraft getreten, schreibt Prof. Dr. Michael Breitenfeld am facultas-Rechtsblog.

Die Reform

Ziel der Reform ist die Modernisierung der öffentlichen Beschaffung im Einklang mit den EU-Richtlinien, die Verbesserung von Transparenz und Effizienz sowie die Verankerung von Verfahrenserleichterungen. So sollen schlanke Vergabeverfahren für Effizienz sorgen, der Anwendungsbereich der Direktvergabe wird erweitert, eForms werden in nationale Vergabeverfahren integriert und einiges mehr, führt Breitenfeld aus.

Doch was die Praxisgerechtheit erhöhen soll, hat in bestimmten Bereichen durchaus mehr Komplexität zur Folge. Und auch die neuen Sanktionen bei Verstößen sollten Auftragnehmer:innen beachten, heißt es in dem Beitrag auf facultas.recht weiter.

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