Gastbeitrag. Heißer Herbst für den Konsumentenschutz: Der Digital Fairness Act naht, schreiben die Freshfields-Experten Lutz Riede und Nicolai Fornoff.
Interessante Zeiten für den Konsumentenschutz nach dem heurigen Summerbreak: Die Europäische Kommission plant für das vierte Quartal 2026 einen Gesetzgebungsvorschlag, der das Verbraucherrecht im digitalen Raum neu gestalten soll — den Digital Fairness Act (DFA). Er basiert auf dem „Digital Fairness Fitness Check“, in dem die Kommission untersuchte, ob das bestehende EU-Verbraucherschutzrecht – insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechterichtlinie und die Klausel-Richtlinie – den Anforderungen des digitalen Marktes noch gerecht wird.
Nahezu alle Unternehmen mit Digital-Präsenz betroffen
Die zentralen Regelungsthemen betreffen nahezu alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Services anbieten. Am intensivsten diskutiert werden dabei sog. Dark Patterns, also manipulative Interface-Designs, wie Countdown-Timer, vorausgewählte Zustimmungsboxen in Cookie-Bannern oder bewusst kompliziert gestaltete Klickpfade zur Verkomplizierung der Kündigung.
Für E-Commerce-Unternehmen könnten umfangreiche Anpassungen an Websites und Apps erforderlich werden. Social-Media-Plattformen stehen vor der Frage, wie präskriptive Design-Vorgaben mit Innovationsfreiheit vereinbar sind und wie sich Verbote spezifischer Plattformenfunktionen, wie Autoplay von Inhalten oder Infinite Scroll, auf ihr Plattformendesign auswirken könnten.
Auch Entwickler von Videospielen sollten die Entwicklungen um den DFA im Auge behalten, die Kommission erwägt nämlich die Einführung strengerer Regelungen zu virtuellen Währungen, Loot Boxen und In-App-Käufen. Im Bereich Influencer Marketing erwägt die Kommission eine Verschärfung der Transparenzpflichten. Diskutiert wird zudem eine Haftung von Unternehmen für Gesetzesverstöße der von ihnen beauftragten Influencer.
Automatische Vertragsverlängerung im Visier der Kommission
Neben diesen Themen beschäftigt sich die Kommission zudem intensiv mit potenziellen neuen Regeln für Abonnementverträge, da diese Vertragsform besonders im digitalen Raum beliebt ist. Diskutiert werden insofern Erinnerungspflichten vor automatischen Vertragsverlängerungen sowie zusätzliche Regeln zur Erleichterung von Kündigungen (z.B. die Einführung eines Kündigungs-Buttons).
Rechtlich zentral ist die Frage des Verhältnisses zum bestehenden EU-Recht. Der digitale Raum ist bereits intensiv reguliert und weist eine lange Liste an Rechtsakten auf. Diese umfasst beispielsweise den Digital Services Act, den Digital Markets Act, die KI-Verordnung und die Datenschutzgrundverordnung. Überschneidungen mit dem potenziellen DFA sind folglich vorprogrammiert. Regulatorische Überschneidungen sind jedoch sowohl aus Gründen der Rechtssicherheit als auch zur Vermeidung kumulativer Compliance-Belastungen – insbesondere für Startups – schädlich.
Die Gefahr der Überregulierung
Der europäische Gesetzgeber ist daher, und auch weil die EU ohnehin schon im Verdacht der „Überregulierung“ steht, unter Druck besonders sorgfältig zu prüfen, wo und wie weitere Regeln zum bereits komplexen Regelwerk der EU hinzukommen.
Um ein Meinungsbild zu diesen Themen zu erhalten, führte die Kommission von Juli bis Oktober 2025 eine öffentliche Konsultation durch. Im Rahmen dieser konnten Verbraucher und Stakeholder Antworten zu spezifischen Fragen einreichen. Insgesamt gingen mehr als 4.300 gültige Rückmeldungen ein und wurden von der Kommission ausgewertet. Es zeigte sich ein gespaltenes Meinungsbild:
- Unternehmensverbände und Unternehmen sehen im DFA primär das Risiko einer Verdoppelung bestehender Regelwerke wie der Datenschutzgrundverordnung, dem Digital Services Act und der Unfaire Geschäftspraktiken-RL und halten stattdessen eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts für zielführender.
- Verbraucherorganisationen hingegen fordern robuste neue Regeln – insbesondere zu Dark Patterns, Influencer-Marketing und dem Design von Videospielen.
- Behörden unterstützten die Ziele, mahnten aber zur sorgfältigen Abgrenzung gegenüber bestehenden Instrumenten.
Der Fahrplan für den Digital Fairness Act
Die Kommission arbeitet aktuell am Entwurf des DFA-Vorschlags und plant, diesen in Q4 2026 in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Unternehmen sollten den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen, ihre Produkte und Geschäftspraktiken frühzeitig auf Berührungspunkte mit den diskutierten Regelungsbereichen prüfen und Möglichkeiten zur Beteiligung am politischen Prozess nutzen.
Die Autoren
Dr. Lutz Riede, LL.M. ist Partner, Nicolai Fornoff Associate bei Freshfields. Die Rechtsanwälte beschäftigen sich unter anderem mit digitalem Verbraucherschutz und haben mit ihrem Team zu den neuen Entwicklungen auf EU-Ebene auch eine Blog-Serie veröffentlicht.
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