Banken & Emissionen. Kanzlei Hogan Lovells berät die BSK 1818 AG – Trägerin der Berliner Sparkasse – beim Social Bond Framework: Ziel ist u.a. Wohnraum.
Unter Leitung des Frankfurter Partners Jochen Seitz hat Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die BSK 1818 AG bei der Erstellung ihres Social Bond Frameworks sowie der Aktualisierung ihres Programms zur Emission von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen beraten, so eine Aussendung.
Das Kreditinstitut
Die BSK 1818 AG ist Trägerin der Berliner Sparkasse und gilt gemäß Berliner Sparkassengesetz als eigener Sparkassenverband. Unter dem neuen Social Bond Framework sollen Social Bonds im Einklang mit den ICMA Social Bond Principles 2025 (ICMA SBP) begeben werden können.
Die BSK 1818 AG beabsichtige, den Nettoerlös aus solchen Social Bonds ausschließlich zur Finanzierung neu abgeschlossener sozialer Darlehen und/oder zur Refinanzierung bestehender sozialer Darlehen, die den ICMA SBP Kategorien „Bezahlbarer Wohnraum“ sowie „Bezahlbare Basisinfrastruktur“ zuzuordnen sind, zu verwenden.
Das Beratungsteam
Im Team von Hogan Lovells waren Jochen Seitz (Partner), Stefan Wollmert-Schrewe (Counsel), Anna Hersener (Associate; alle Kapitalmarktrecht, Frankfurt) sowie Leopold von Gerlach (Partner) und Christina Kesting (Counsel; beide Gewerblicher Rechtsschutz, Hamburg, Frankfurt).
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