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Business, Recht

Verein noyb: Sammelklage gegen Wirtschaftsauskunftei CRIF

Max Schrems ©Georg Molterer

Datenschützer vs. Datenanbieter. Verein noyb von Max Schrems hat mit Kanzlei TWP eine Unterlassungsklage gegen CRIF eingebracht, eine Sammelklage soll folgen.

Verein noyb nimmt den Bonitätsdaten-Anbieter CRIF ins Visier: Dieser habe von nahezu allen Erwachsenen in Österreich ein „Schattenmelderegister“ mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift aufgebaut und nutze diese Daten, um die Menschen mit einem Score zu bewerten.

Für 90% der Betroffenen basiere dieser Score vor allem auf Adresse, Geschlecht und Alter. Obwohl diese Daten keinen echten Rückschluss auf die Bonität einer Person ermöglichen, entscheide der CRIF-Score oft darüber, ob man einen Vertrag bei Mobilfunkern, Stromanbietern oder Banken erhält, so noyb – und erblickt darin anlasslose und DSGVO-widrige Datensammlung. Auch liege keine Zustimmung der Betroffenen vor. CRIF hat die Vorwürfe in der Vergangenheit bereits zurückgewiesen.

Nach einem Jahr des Datensammelns

Die aktuelle Zuspitzung hat eine Vorgeschichte: Fast exakt vor einem Jahr hat noyb alle Österreicher:innen zum „Datenspenden“ aufgefordert – sie sollten von CRIF gemäß DSGVO Auskunft über die erfassten Daten zu ihrer Person verlangen und diese an noyb weiterleiten. Nun ist die Organisation von Max Schrems, bekannt für jahrzehntelange Verfahren gegen Facebook/Meta, nach eigenen Angaben zum nächsten Schritt übergegangen.

Als erster Schritt sei heute von noyb als staatlich anerkannte Qualifizierte Einrichtung eine Unterlassungsklage gegen CRIF eingereicht worden. Diese Klage stoppe die Verjährungsfrist und garantiere, dass weitergehende Ansprüche von betroffenen Konsument:innen gegen CRIF erhalten bleiben.

Max Schrems, Vorsitzender von noyb, in einer Aussendung: „Wir sind überzeugt, dass weder die Datensammlung noch das Scoring in dieser Form und in diesem Ausmaß legal sind.“ Das neue Instrument der Verbandsklage auf Unterlassung erlaube es, „strukturellen Rechtsbruch zu beenden – ohne dass man tausende Einzelverfahren betreiben muss“, so Christian Wirthensohn, Partner bei TWP Rechtsanwälte und Klägervertreter: „Damit bekommt die DSGVO Zähne.“

Sammelklage soll folgen

Aus rechtlichen Gründen müsse der bisher erfolgte Schaden in einer getrennten Sammelklage (im Gesetz als „Abhilfeklage“ bezeichnet) eingeklagt werden. Hierzu müsse sich jede:r Konsument:in anmelden und individuell beitreten. Es sei zwar mit langwierigen Verfahren zu rechnen, im Erfolgsfall sei aber auf 500 Euro Schadenersatz pro Person zu hoffen (exakt diese Summe musste Meta/Facebook 2025 nach einem OGH-Entscheid an Max Schrems bezahlen, Anm.d.Red.). Die gesetzlich vorgesehene Teilnahmegebühr von 39 Euro werde nur im Erfolgsfall mit einem zugesprochenen Schadenersatz gegengerechnet.

Rückenwind bekommt noyb bei dem Streit von der AK: Die Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der AK Wien, Gabriele Zgubic, hat im ORF die Empfehlung ausgesprochen, sich der geplanten Sammelklage anzuschließen.

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