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Finanz, Recht

Am 1. Juli schlägt MiCAR zu: Aufsicht straft Kryptos ohne Lizenz

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Crypto-Assets. Am 1. Juli 2026 läuft die Übergangsfrist der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) EU-weit aus.

Am 1. Juli 2026 läuft die Übergangsfrist der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) EU-weit aus – ohne Verlängerung und ohne zusätzliche Schonfrist, warnt PwC Deutschland in einem Client Alert. Das bedeutet: Krypto-Dienstleister (CASPs) ohne MiCAR-Lizenz müssen ihre Tätigkeit gegenüber EU-Kunden zu diesem Stichtag einstellen.

Bereits eingereichte, aber noch nicht beschiedene Lizenzanträge helfen laut PwC nicht: Bis zur Erledigung ist kein Business mit den Europäern erlaubt.

So werden die Aufsichtsbehörden strafen

Die europäische Finanzaufsicht ESMA und nationalen Aufsichtsbehörden wie BaFin, AMF, CNMV, Consob und CSSF setzen auf ein abgestimmtes Enforcement-Konzept, so PwC weiter: Dieses reiche von Cease-and-Desist-Anordnungen über Bußgelder und öffentliche Warnungen bis hin zu Management-Verboten und strafrechtlicher Verfolgung.

So drohen in Frankreich bis zu zwei Jahre Haft und €30.000 Geldstrafe; in Deutschland habe die BaFin die Übergangsfrist bereits zum Ende Dezember 2025 auslaufen lassen und gehe aktiv gegen nicht-lizenzierte Anbieter vor. Bei der Gelegenheit wird auch darauf aufmersam gemacht, dass ein MiCAR-Verstoß nicht bloß Probleme mit der Aufsicht bringt: So können Verträge mit nicht-lizenzierten Anbietern nichtig sein.

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