Spar-Budget. Die geplanten Verschärfungen bei der Immobilienertragsteuer führen zu einer 43-prozentigen Steuererhöhung, so Kanzlei Stingl.
Österreichs Bundesregierung plant die Besteuerung von Altvermögensliegenschaften zu erhöhen: Für Grundstücke, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren („Altvermögen“), sollen die pauschalen Anschaffungskosten von 86% auf 80% reduziert werden.
Durch die Reduktion der pauschalen Anschaffungskosten erhöht sich die Differenz gegenüber dem lukrierten Betrag, also der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn. Damit steigt die Immobilienertragsteuer um knapp 43 Prozent, macht Steuerberatungskanzlei Stingl in einer Aussendung aufmerksam.
Ein Rechenbeispiel
Stingl gibt dazu folgendes Rechenbeispiel:
- Veräußert man eine Immobilie um 1 Mio. Euro, so werden davon nach bisheriger Regelung 86 Prozent (860.000 Euro) abgezogen. Die Differenz – der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn – beträgt 140.000 Euro und wird mit 30 Prozent ImmoESt besteuert. Ergibt eine anfallende ImmoESt-Steuerlast von 42.000 Euro.
- Ab 1. Jänner 2027 werden nur noch 800.000 Euro (80 Prozent) pauschal abgezogen, die Differenz macht 200.000 Euro aus. Ergibt eine anfallende ImmoEst in Höhe von 60.000 Euro – um 43 Prozent mehr als bisher.
Die Kanzlei liefert noch weitere Rechenbeispiele für anders gelagerte Fälle, etwa für Grundstücke des Altvermögens, welche umgewidmet worden sind (hier sinken die steuerlichen Anschaffungskosten von 40% auf 30%).
Die Empfehlung an Grundstückseigentümer laute, geplante Verkäufe und Übertragungen zeitnah zu prüfen. Allerdings bleibe der weitere Verlauf des Gesetzwerdungsprozesses abzuwarten.
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