Sonst längere Verfahren. Bei den Gerichten soll zwar nicht gespart werden – doch nötig wäre ein Ausbau, so die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte.
Das im Rahmen der Budgetverhandlungen festgelegte Justizbudget sichert zwar den laufenden Betrieb der Gerichte, bringe jedoch keine zusätzlichen Richterplanstellen: Angesichts einer enormen Belastung der Richterinnen und Richter von rund 120 Prozent bei Bezirks- und Landesgerichten sehen die Präsidentin und Präsidenten der Oberlandesgerichte dringenden Handlungsbedarf und fordern in einer gemeinsamen Aussendung rasche Entlastungsmaßnahmen. Unterfertig konkret von:
- Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien
- Michael Schwanda, Präsident des Oberlandesgerichts Graz
- Helmut Katzmayr, Präsident des Oberlandesgerichts Linz
- Klaus-Dieter Gosch, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck
Das Budget sichert nur den Status quo
Dass es im Justizbereich zu keinen Planstellenkürzungen gekommen ist und die finanziellen Mittel für die Aufrechterhaltung des Betriebs auf Basis der bisherigen Ressourcen zur Verfügung stehen, werde grundsätzlich positiv bewertet. Gleichzeitig sei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die gleichbleibende Zahl von Richterinnen und Richtern nicht ausreichen könne, um die seit Jahren steigende Arbeitsbelastung weiterhin zu bewältigen.
Angesichts der anhaltend hohen Belastung der Gerichte reiche ein bloßes Fortschreiben des Status quo nicht aus. Die Belastung der Bezirks- und Landesgerichte habe aufgrund des in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Aktenanfalls kontinuierlich zugenommen und liege derzeit durchschnittlich bei rund 120 Prozent. Gleichzeitig seien gerichtliche Verfahren komplexer und umfangreicher geworden. Zusätzlich wurden den Gerichten in den vergangenen Jahren laufend neue Aufgaben übertragen – etwa im Bereich des Verteidigerkostenersatzes oder der Handysicherstellung –, ohne dass dafür entsprechendes zusätzliches Personal bereitgestellt worden wäre.
„Grenzen der Leistungsfähigkeit“
Diese Entwicklung führe an die Grenzen der Leistungsfähigkeit der gerichtlichen Entscheidungsorgane. Die strukturelle Überlastung habe bereits Auswirkungen auf die Erledigungsquote der Gerichte. Die Konsequenz für den Rechtsstaat, die Bevölkerung, aber auch für den Wirtschaftsstandort werden – unausweichlich – längere Verfahrensdauern sein, wird gewarnt.
Die internen Abläufe in der Justiz seien schon jetzt effizient gestaltet; eine rasche Unterstützung durch KI aufgrund der Komplexität der Aufgaben nicht möglich. Es bedarf daher dringend zusätzlicher Planstellen, um weiterhin zeitnah auch in besonders sensiblen Bereichen wie Gewaltschutz oder sozial- und familienrechtlichen Verfahren rasch Entscheidungen treffen zu können, heißt es.
Da der neue Personalplan aber bisher keine zusätzlichen Richterplanstellen vorsehe, sehen die OLG-Präsidentin und Präsidenten in der konsequenten Umsetzung der Ergebnisse des Aufgabenkritikprojekts einen weiteren wesentlichen Ansatz zur zumindest teilweisen Abfederung der Belastung der Gerichte. Ziel müsse es sein, Aufgaben gezielt zu reduzieren und Verfahrensvorschriften effizienter zu gestalten, damit sich Richterinnen und Richter wieder stärker auf ihre Kernaufgaben fokussieren können.
Nur durch eine bereits wiederholt vorgeschlagene und spürbare Aufgabenreduktion und durch zielgerichtete Verfahrensoptimierungen könnte es mittelfristig gelingen, weiterhin die bisherigen qualitativen und quantitativen Leistungen zu erbringen. Die Präsidentin und Präsidenten der Oberlandesgerichte appellieren daher an die (politischen) Entscheidungsträger, zusätzliche Richterplanstellen zur Verfügung zu stellen; und die notwendigen, im Endbericht der durchgeführten Aufgabenkritik bereits skizzierten Reformschritte zeitnah umzusetzen.
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