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Finanz, Recht

Regierung plant neues Pensionssystem für Anwälte und neue Kanzlei-Regeln

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Gesetzesreform. Für Österreichs Anwälte soll eine neue Versorgungseinrichtung gegründet werden. Es machen aber wohl nicht alle Bundesländer mit. Neues plant die Regierung auch bei Kanzlei-Regeln.

Das Justizministerium hat im Justizausschuss des Nationalrats eine Regierungsvorlage zum neuen Pensionssystem in der Rechtsanwaltschaft vorgelegt, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Konkret will die Regierung die Rechtsanwaltsordnung dahingehend abändern, dass eine noch zu gründende Versorgungseinrichtung (in Deutschland heißen ähnliche Institutionen Versorgungswerk) die Pensionsversorgung der Anwälte übernimmt. Auch in anderen Bereichen sind Änderungen geplant.

Das neue Pensionswerk

Der rechtliche Rahmen für das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft soll mit der Regierungsvorlage aus dem Justizressort neu aufgestellt werden: Die österreichischen Rechtsanwaltskammern haben aufgrund ihres beruflichen Selbstverständnisses und im Sinne der Unabhängigkeit vom Staat eigenständige Pensionseinrichtungen. Nunmehr soll der Rahmen dafür geschaffen werden, diese bislang neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern durch eine gemeinsame „Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ abzulösen.

Voraussetzung für deren Gründung ist laut Entwurf, dass zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“ fassen. Laut Erläuterungen haben sich einzelne Rechtsanwaltskammern allerdings für eine Beibehaltung ihrer eigenständigen Versorgungseinrichtung ausgesprochen. Für die insofern zunächst nicht teilnehmenden Rechtsanwaltskammern soll aber auch noch nachträglich die Möglichkeit zu einem entsprechenden Wechsel bestehen. Anscheinend gilt zumindest eine Teilnahme von Oberösterreich und der Steiermark als fraglich.

Warum eine Reform notwendig ist

Die derzeitige Konzeption der rechtsanwaltlichen Pensionsversorgung sei für jede einzelne Rechtsanwaltskammer mit einem erheblichen Aufwand verbunden, so die Erläuterungen. Daher sei der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit dem Vorschlag an das Justizministerium herangetreten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Pensionseinrichtung zu schaffen. Durch die breite Neuordnung sollen laut Vorlage die Stabilität der Versorgungsleistungen insgesamt gefördert und gleichzeitig auch regionale Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen ausgeglichen werden.

Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit veranlagtem Kapital. Eine Neuaufstellung des Pensionssystems der Anwälte steht bereits seit langer Zeit auf der Tagesordnung der Interessenvertretungen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf

Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sollen in der Rechtsanwaltschaft außerdem die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten ausgebaut werden können. Dies soll gegebenenfalls dazu führen, dass sich mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter etwa im Fall der Geburt, der Adoption oder der Übernahme der Pflege eines minderjährigen Kindes dazu entscheiden, im Beruf zu verbleiben.

Neue Regeln für die Kommissäre

Präzisiert werden mit dem Vorschlag etwa auch die Regelungen für Kammerkommissäre, die bestellt werden, wenn die Befugnis einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ruht oder erlischt. Kammerkommissäre sollen insbesondere im Interesse der Mandantinnen und Mandanten rasch und effektiv ihren Aufgaben nachkommen können, so die Erläuterungen.

Nur Rechtsprofis dürfen Kanzlei-Anteile halten

Darüber hinaus soll laut Vorlage der Kreis der möglichen Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Gesellschaft auf berufsangehörige Personen bzw. deren Familienmitglieder konzentriert werden. Außerdem soll auf die neuere Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft Bedacht genommen werden.

Zu den weiteren Anpassungen zählt etwa, die Möglichkeit der notariellen Beglaubigung bestimmter elektronischer Signaturen zu vereinfachen sowie Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfungen unter bestimmten Voraussetzungen per Videokonferenz abhalten zu können.

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