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Anwälte-Präsident: Neues Pensionssystem kommt im Herbst zur Abstimmung

Armenak Utudjian ©Lukas Lorenz

Interview. Österreichs Anwälte sollen im Herbst über ihre neue Pensionseinrichtung VÖR abstimmen. ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian über Gründe und Ziele der Reform.

Extrajournal.Net: Für die österreichischen Anwältinnen und Anwälte soll es eine neue, bundesweite Versorgungseinrichtung geben, die die Altersvorsorge übernimmt. Bis jetzt ist dies Ländersache. Was sind die Vorteile der neuen Einrichtung, für die das Justizministerium jetzt den Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt hat?

Armenak Utudjian: Wir planen die Zusammenlegung der bisher getrennten Pensionseinrichtungen der Anwälte in den einzelnen Bundesländern zu einer neuen, bundesweiten Einrichtung. Sie soll „Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ (VÖR) heißen. Derzeit steht die Altersvorsorge der österreichischen Anwälte auf zwei Säulen: Da ist erstens ein kapitalgedecktes System, das derzeit schon weitgehend gemeinsam durchgeführt wird, und zweitens eine auf dem Umlageverfahren basierende Säule, die bisher jedes Bundesland getrennt geführt hat. Diesen Teil wollen wir nun zusammenführen und österreichweit bündeln.

Mindestens sieben Länderkammern stimmen ab

Bis wann soll dieser Prozess umgesetzt werden und werden alle Bundesländer teilnehmen? Es ist ja im Gesetzesentwurf vorgesehen dass auch später noch Landeskammern beitreten können.

Armenak Utudjian: Wir hoffen auf den Gesetzesbeschluss, der uns die Möglichkeit dazu gibt, bis Anfang Juli. Dann können die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer im Herbst dazu ihre Plenarversammlungen abhalten, um ihre Mitglieder zu befragen. Diesen Schritt muss jede Länderkammer für sich beschließen. Wir gehen davon aus, dass mindestens sieben der neun Kammern schon beim Start beteiligt sein werden. Alle werden es nicht sein, denn die Steiermark wird wohl ihre Plenarversammlung derzeit nicht mit der Frage befassen.

Welche Bedenken haben diejenigen Länderorganisationen, die zögern – ist das eine Frage der Länderautonomie?

Armenak Utudjian: Es geht wohl um Autonomie-Überlegungen, es werden aber teilweise wohl auch die Vorteile der Zusammenlegung nicht gesehen. Der wichtigste Vorteil ist, dass die viel zu kleinen Risikogemeinschaften vereinigt werden, was versicherungstechnisch sehr wichtig ist. Es gibt österreichweit mehr als 7.000 Anwälte – die Hälfte davon in Wien, viele Länderkammern sind deutlich kleiner. Selbst gemeinsam ist unsere Risikogemeinschaft noch sehr klein, aber es ist eine wichtige Verbesserung.

In Wien deutlich mehr Einzahler als Pensionsberechtigte

Die Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung ändert sich: Es gibt weniger junge und mehr ältere Menschen, das erzeugt größeren Aufwand im Pensions- und Gesundheitssystem. Ist das auch für die Anwälte ein Problem? Die Anzahl der Anwältinnen und Anwälte ist ja in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen, also müsste es theoretisch mehr Einzahler als früher geben – eigentlich eine gute Situation?

Armenak Utudjian: Das ist richtig, aber nur zum Teil, denn die Situation ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Zahl der Anwälte hat sich vor allem in den Ballungsräumen vergrößert. Daher haben die Wiener Anwälte stark zugenommen, hier gibt es tatsächlich die Sondersituation dass es deutlich mehr Einzahler als Pensionsberechtigte gibt. In anderen Bundesländern ist die Situation eher ausgewogen. Die Zusammenlegung macht auch hier Sinn, da sie für einen Ausgleich sorgt.

Gratis-Jahr für Nachwuchs geplant

Stichwort Work-Life-Balance: Es sind in der Gesetzesnovelle auch Erleichterungen beim beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten geplant, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern sollen. Was ist konkret das Ziel?

Armenak Utudjian: Wir wollen Eltern die Gelegenheit geben, nach der Geburt eines Kindes ein Jahr Versicherungszeit zu erwerben, ohne dafür Beitragszahlungen leisten zu müssen. Auf diese Weise wollen wir die Attraktivität des Berufs insbesondere für die Kolleginnen steigern. Wir wollen das schon lange, mussten aber auf den Gesetzgeber, also die nötige Anpassung der Rechtsanwaltsordnung warten – nun ist es soweit.

Im Interview

Dr. Armenak Utudjian ist Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), der Dachorganisation der österreichischen Anwaltskammern

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