Rechtswissenschaft. In Österreich schweben direktdemokratische Instrumente wie die Volksbefragung zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.
Die Neuerscheinung „Informelle (Volks-)Befragungen“ ist eine verfassungsrechtliche Untersuchung zu einem Thema der direkten Demokratie: In Österreich sind direktdemokratische Instrumente – wie jenes der Volksbefragung – in einem Spannungsfeld zwischen normativem Anspruch und politischer Realität angesiedelt, heißt es bei Fachverlag facultas.
Ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage
Die (verfassungs-)gesetzlich vorgesehenen Instrumente werden nur selten in Anspruch genommen, gleichzeitig werden in den vergangenen Jahren immer häufiger direktdemokratische Instrumente ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage genutzt.
Ein besonders praxisrelevantes Beispiel hierfür sind demnach informelle (Volks-)Befragungen, die sich je nach Anwendungsfall in Ausgestaltung und Funktion erheblich unterscheiden.
Die Verfassung und die Technik der Befragung
Die neue Monographie untersucht, wie informelle (Volks-)Befragungen im Gefüge der österreichischen Bundesverfassung einzuordnen sind. Im Zentrum steht die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Befragungen. Dabei werden insbesondere Aspekte der Rechtsumgehung, des Legalitätsprinzips sowie des Rechtsschutzes analysiert.
Ausgehend von einer typologischen Einordnung in Befragungen mit referendumsähnlichem, deliberativem und demoskopischem Charakter zeigt die Arbeit, dass eine differenzierte verfassungsrechtliche Beurteilung informeller (Volks-)Befragungen erforderlich ist, die maßgeblich von deren konkreter Ausgestaltung abhängt.
Der Autor
Der Titel mit Stand 01.01.2026 ist in der Reihe „Grazer Studien – Öffentliches Recht und Politikwissenschaft“ erschienen. Autor Andreas Joham ist Universitätsassistent (post doc) im Arbeitsbereich von Univ.-Prof. Klaus Poier am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.
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