EU/Österreich. Das ESAP-Justizgesetz setzt das zentrale europäische Zugangsportal um: Firmen-Unterlagen sollen leichter abrufbar werden.
Das sogenannte ESAP-Justizgesetz soll EU-Vorgaben zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“ – ESAP) in jenen Gesetzen umsetzen, die im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums liegen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Von Beteiligungen bis Nachhaltigkeitsberichten
Der ESAP diene dazu, dass bestimmte Unternehmensunterlagen in einem einfachen und strukturierten Format unionsweit abrufbar sind. In der Vorlage des Justizministeriums betrifft das beispielsweise die Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte Informationen von börsenotierten Aktiengesellschaften sowie Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen.
Justizministerium als Sammelstelle
Der Zugang zu den Daten soll ermöglichen, dass Entscheidungsträger, professionelle Anleger und Kleinanleger, nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozial- und Umweltorganisationen sowie andere Interessensträger in Wirtschaft und Gesellschaft fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen treffen können, wie es in der Regierungsvorlage heißt. Als Sammelstellen der Daten in diesem Bereich sollen künftig das Justizministerium bzw. bei Übernahmen die Übernahmekommission fungieren.
Rein elektronische Unterlagen möglich
Außerdem soll der Entwurf laut Erläuterungen dazu genützt werden, die im Ministerratsvortrag vorgesehene Maßnahme „Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“ umzusetzen: Unternehmen soll künftig eine rein elektronische Verwahrung von Unterlagen ermöglicht werden.
In den entsprechenden Regelungen im Unternehmensgesetzbuch soll die elektronische Form zur Grundregel erhoben werden, während Papieroriginale nur noch in klar definierten Ausnahmefällen erforderlich bleiben sollen.
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