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Business, Recht

Neue EU-Fluggastrechte: Das ändert sich ab Herbst 2027

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Urlaub & Probleme. Die EU stärkt die Rechte der Flugpassagiere. Für die Sommersaison 2026 gelten aber noch die alten Regeln.

Zuletzt hat der Iran-Krieg die Flugreisen der Österreicherinnen und Österreicher nicht mehr durcheinander gebracht: Schon seit etlichen Wochen gibt es keine Anfragen von Konsumenten in Österreich, deren Flugreise oder Pauschalreise unerwartet teurer gekommen wäre, heißt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), das beim VKI angesiedelt ist.

Die Tourismusbranche scheint sich – bei höherem Preisniveau – auf die von Unsicherheiten geprägte Situation eingestellt zu haben. Und vielleicht wird der erhoffte Frieden zwischen den USA und dem Iran ja bald einmal zu einer Normalisierung der Lage beitragen.

Die neuen Regeln

Auf jeden Fall kommen bald neue Änderungen bei den Regeln für Fluggastrechte in der EU: Das Europäische Parlament hat am 15. Juni 2026 eine Einigung zur neuen Fluggastrechte-Verordnung erzielt. Sie ist zwar noch nicht endgültig beschlossen, die Eckpunkte sind aber klar.

Nach etwa einem Jahr intensiver Verhandlungen bringt das Ergebnis aus Sicht des ÖAMTC wesentliche Fortschritte für Reisende, heißt es. Konkret scheinen einige zentrale Forderungen von Konsumentenschützern nun vor der Umsetzung zu stehen. Doch Achtung: Für diesen Sommerurlaub ändert sich noch nichts, die neuen Regeln sollen erst im Herbst 2027 starten. Der ÖAMTC berät seine Mitglieder bei etwaigen Problemen.

Was bleibt und was neu ist

  • Besonders wichtig ist, dass die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen bei Flugverspätungen bestehen bleibt, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Bekanntlich reicht es derzeit, dass der Flieger drei Stunden Verspätung hat, um als Flugggast Entschädigung zu erhalten. Die EU-Kommission und Teile des EU-Rates (der Mitgliedsstaaten) empfanden dieses Zeitlimit als zu sportlich und regten eine Verlängerung auf vier oder mehr Stunden an – doch letztendlich dürfte nun alles beim alten bleiben.
  • Auch die Entschädigungen werden nicht verändert: Sie liegen je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro. Und Fluglinien sind bei verspäteten Abflügen grundsätzlich verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie Telefonate oder das Versenden von E-Mails zu ermöglichen (gibt es das nicht, empfiehlt der ÖAMTC, die Rechnungen dafür aufzubewahren und die Kosten später geltend zu machen).
  • Neu ist jetzt, dass die Airline künftig von sich aus ihre Fluggäste auf einen Entschädigungsanspruch hinweisen muss, und zwar innerhalb von 96 Stunden.
  • A propos Transparenz: Die Airline muss künftig die Kosten des Handgepäcks transparent im Buchungsprozess ausweisen; ein persönlicher Gegenstand muss jedenfalls kostenlos mitfliegen dürfen.
  • Kinder unter 14, Menschen mit Behinderungen und Schwangere sollen künftig neben ihrer Begleitperson sitzen können, ohne dass dies extra kostet.
  • Verboten wird die „No-Show-Regel“, wie sie viele Airlines für Rückflüge in ihren Geschäftsbedingungen stehen haben. Wer den Hinflug nicht nutzt, aber später den Rückflug in Anspruch nehmen will, der muss dies künftig tun dürfen; die Airline darf weder den Transport verweigern noch dafür Zusatzkosten verrechnen.

Nicht alles wird besser

Teilweise sind freilich aus Sicht der Reisenden auch Verschlechterungen geplant. So sieht der ÖAMTC es kritisch, dass künftig auch Streiks zu den außergewöhnlichen Umständen zählen sollen, bei denen Airlines von Entschädigungen befreit sind. Auch das neue Limit für die Kostenübernahme bei einer notwendigen Hotelunterbringung (drei Nächte statt ohne Begrenzung), wenn der Rückflug nicht stattfinden kann, bedeute eine Verschlechterung.

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