Interview. DLA Piper-Partnerin Nicole Daniel über die gestiegene Wahrscheinlichkeit, als Unternehmen von Sammelklagen betroffen zu sein – „auch mehrere gleichzeitig“ – und die 2024 eingeführte Verbandsklage.
Extrajournal.Net: Ihr Zuständigkeitsgebiet sind Sammel-, Massen- und Verbandsklagen. Was gab den Ausschlag für dieses Arbeitsgebiet, in dem es zuletzt viele neue Entwicklungen gab?
Nicole Daniel: Ich habe dieses Thema im Wiener Büro mit aufgebaut. Nach Studienaufenthalten in Österreich, Großbritannien und Deutschland bin ich bei DLA Piper in den Bereich der Massenverfahren eingestiegen. Heute bin ich als Rechtsanwältin in Österreich, England und Wales sowie New York zugelassen. Diese internationale Erfahrung hat mir auf meinem Karriereweg sehr geholfen. Ich halte es generell für wichtig, dass junge Juristinnen und Juristen Auslandserfahrung sammeln – das erweitert den Horizont enorm. Außerdem leite ich die Kooperation mit dem Paragraphinnen-Netzwerk im Wiener Büro, das sich an junge Juristinnen richtet. Dort hören wir häufig die Frage: Worauf sollte ich mich konzentrieren? Welche Fähigkeiten sollte ich als Konzipientin entwickeln – und was wird künftig die KI übernehmen?
„Hauseigene KI-Tools zur Bewältigung von Massenverfahren“
Meine Antwort darauf ist klar: Konzipientinnen und Konzipienten sind auch in der Zukunft unverzichtbar. Entscheidend ist jedoch, sich im Wettbewerb hervorzuheben – durch fachliche Spezialisierung, Proaktivität und hohe Qualität. Bei mir war das früh das Thema Massenverfahren. Heute unterstützen uns dabei auch kanzleieigene KI-Tools – ohne diese wäre die Verarbeitung der enormen Datenmengen kaum möglich. Gleichzeitig bleibt der Einsatz von Konzipientinnen und Konzipienten unverzichtbar.
Die Verbandsklage auf Abhilfe ist mit 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Wie beurteilen Sie heute – rund zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten – die Notwendigkeit eines kollektiven Leistungsschutzinstruments in Österreich?
Nicole Daniel: Verbandsklagen stellen in dieser Form eine relativ neue Erscheinung dar. Zwar gab es in Österreich bereits seit Langem die Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz, diese war jedoch auf Unterlassungsansprüche beschränkt. Erst durch die EU-Richtlinie über Verbandsklagen wurde ein stärkerer Impuls gesetzt. In Österreich fehlte bislang vor allem ein effektives Instrument zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen. Man behalf sich daher mit der sogenannten Sammelklage österreichischer Prägung, die vom Obersten Gerichtshof innerhalb klar definierter Grenzen als zulässig anerkannt wurde. Ab den 2010er-Jahren – also auch zu jener Zeit, als ich mich begonnen habe, intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen – gewannen Massenverfahren zunehmend an Bedeutung.
Entscheidend ist jedoch nicht nur, welche Instrumente zur Verfügung stehen, sondern auch die inzwischen eingetretene Professionalisierung. Diese wird maßgeblich durch Prozessfinanzierer vorangetrieben, von denen einige seit Langem etabliert sind. Indem sie festlegen, welche Verfahren sie finanzieren, beeinflussen sie die Entwicklung in Österreich wesentlich. Denn vielfach gilt: Oft wird hauptsächlich dort, wo Finanzierung vorhanden ist, von Verbrauchern tatsächlich geklagt – zumal die Gerichtskosten in Österreich vergleichsweise hoch sind. Etablierte Prozessfinanzierer sind auch in der Lage, komplexe und großvolumige Verfahren zu tragen. In den vergangenen Jahren sind jedoch zahlreiche kleinere Anbieter auf den Markt gekommen. Grundsätzlich kann Prozessfinanzierung derzeit von jedem betrieben werden, ohne spezifische Anforderungen an Qualifikation oder Kapitalausstattung. Hier wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, die Eintrittshürden zu erhöhen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass beispielsweise ein kleiner Anbieter nach jahrelanger Verfahrensdauer im Fall einer Niederlage nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen. Auf europäischer Ebene wurden zwar Mindestanforderungen diskutiert, konkrete Maßnahmen sind derzeit jedoch ins Stocken geraten. Ich halte es daher für sinnvoll, über entsprechende Prüfmechanismen nachzudenken.
Welche Bedeutung kommt Prozessfinanzierern im Zusammenhang mit der Verbandsklage auf Abhilfe derzeit zu? Hat das neue Instrument den Markt für Prozessfinanzierungen spürbar verändert?
Nicole Daniel: Der Gesetzgeber hat den Einfluss von Prozessfinanzierern bei der Verbandsklage bewusst eingeschränkt. Demgegenüber werden klassische Massenverfahren nach wie vor stark von Prozessfinanzierern getragen. Das ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass die Verbandsklage in der Praxis eher als ergänzende Option, denn als Ersatz für bestehende Massenverfahren wahrgenommen wird. Nach der Intention des Gesetzgebers sollte die Verbandsklage vor allem zur Entlastung der Justiz beitragen: Anstelle einer Vielzahl einzelner Verfahren soll möglichst ein gebündeltes Verfahren geführt werden. Zuständig ist dabei zentral das Handelsgericht Wien.
Sie haben erwähnt, dass die Praxis schon vor Einführung der Verbandsklage auf Abhilfe verschiedene Wege gefunden hat, Massenschäden zu bündeln. Hat sich die neue Verbandsklage inzwischen als das zentrale Instrument kollektiver Rechtsdurchsetzung etabliert?
Nicole Daniel: Ich halte es grundsätzlich für positiv, dass es dieses Instrument gibt – insbesondere bei kleineren Schäden. Zugleich ist der Lernprozess in der Praxis noch nicht abgeschlossen. Es gibt einige strukturelle Besonderheiten, die die Anwendung der Verbandsklage erschweren. Zum einen ist sie auf B2C-Konstellationen beschränkt, reine unternehmensbezogene Geschäfte sind ausgeschlossen. Zum anderen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Verbraucherinnen und Verbrauchern erforderlich, die aktiv beitreten müssen („Opt-in“). Anders als in manchen anderen Rechtsordnungen wurde keine „Opt-out“-Lösung gewählt, bei der alle Betroffenen automatisch erfasst sind. Hinzu kommt, dass die Verfahrensdauer potenziell lang sein kann, was die Attraktivität für Prozessfinanzierer mindern kann. Schließlich wird auch entscheidend sein, wie streng der Oberste Gerichtshof das Gleichheitserfordernis der von einer Verbandsklage erfassten Ansprüche in weiteren Entscheidungen auslegt.
Wahrscheinlichkeit einer Sammelklage ist deutlich gestiegen
Welches Gesamtfazit ziehen Sie zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verbandsklage auf Abhilfe? Hat sich das Instrument in der Praxis bewährt und wo sehen Sie weiteren Entwicklungsbedarf?
Nicole Daniel: Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Wahrscheinlichkeit für Unternehmen, mit einer Verbands- oder auch Massenklage konfrontiert zu werden, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist – und weiter zunimmt. Auf Seiten der betroffenen Unternehmen, die wir vertreten, sind zunehmend strukturierte und strategische Vorgehensweisen notwendig. Entscheidend ist, im Ernstfall gut vorbereitet zu sein und rasch reagieren zu können. Das bedeutet unter anderem, dass interne Strukturen entsprechend ausgerichtet sein müssen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten rechtlich sauber ausgestaltet sein, Kundendaten strukturiert und verfügbar vorliegen, und auch Themen wie Datenschutz oder Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Anforderungen müssen klar organisiert sein.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Verbandsklage die Verjährung hemmt. Mit zunehmendem Zeitablauf kann die Dokumentation schwieriger werden – umso wichtiger ist eine frühzeitige und systematische Aufbereitung der relevanten Daten. In der Verteidigung bedeutet das: Man muss jeden einzelnen geltend gemachten Anspruch genau kennen und dessen Besonderheiten nachvollziehen können, um sie vor Gericht gezielt zu adressieren. Das gelingt umso besser, je zentraler und strukturierter die entsprechenden Unterlagen verfügbar sind.

Insgesamt ist die Verbandsklage ein sinnvoller Baustein für die strukturierte Behandlung von Massenschäden. Unternehmen müssen sich jedoch darauf einstellen, künftig mit mehreren Verfahrensarten parallel konfrontiert zu sein – ein klarer neuer Trend. So können etwa gleichzeitig eine Verbandsklage sowie klassische Massenverfahren anhängig sein. Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von KI-Plattformen auf beiden Seiten weiter an Bedeutung gewinnen, um die enormen Datenmengen effizient bewältigen zu können.
Wie gehen die Gerichte damit um, die ja mit solchen Tools nicht im gleichen Maß ausgestattet sind?
Nicole Daniel: Für die Gerichte ist das zweifellos eine große Herausforderung. Die Dimensionen können beträchtlich sein. DLA Piper ist als Kanzlei international stark auf Verbandsklagen sowie Massenverfahren spezialisiert und verfügt über umfangreiches Know-how. Unsere globale Praxisgruppe beobachtet die Entwicklungen weltweit sehr genau. Wir stehen im laufenden Austausch und sehen, dass viele Trends auch nach Österreich „überschwappen“.
Im Interview
Dr. Nicole Daniel LL.M. ist Partnerin im Wiener Büro von DLA Piper. Das Interview führte Extrajournal.Net-Herausgeber Gerald Stefan.
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