DSGVO & Co. Der US Supreme Court hat die Unabhängigkeit der US-Behörden gestrichen. Nach Max Schrems sieht auch Kanzlei Noerr ein Problem.
Das am 30.06.2026 ergangene Urteil des US Supreme Court in der Rechtssache ‚Trump v. Slaughter‘ wirft ein Grundsatzproblem für den europäischen Datenschutz auf: Den allgegenwärtigen Datentransfers in die USA wurde damit die Rechtsgrundlage entzogen, so der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems (Chef von noyb) in einer Aussendung.
Das EU‑US Data Privacy Framework, das Unternehmen Sicherheit für den Datentransfer mit den USA bietet, sei damit hinfällig, praktisch „nebenbei zerstört“ worden. Seit dem Jahr 2000 stütze sich die EU nämlich auf die „unabhängige“ FTC als Aufsichtsbehörde für das EU-US-Datenabkommen. Laut EU-Verträgen muss die Datenschutzaufsicht unabhängig sein (Näheres zur noyb-Ansicht hier). Man habe bereits ein formellen Brief an die Europäische Kommission geschickt mit der Aufforderung, das EU-US-Datenabkommen „ordnungsgemäß aufzuheben“.
Nun hat auch Johannes Stuve, Rechtsanwalt bei der deutschen Wirtschaftskanzlei Noerr, die Auswirkungen der Entscheidung in einer Aussendung kommentiert. Und er sieht es ähnlich wie Schrems: „Die Entscheidung des US Supreme Court zur Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) trifft einen zentralen Pfeiler des EU‑US Data Privacy Framework und stellt dessen aktuelle rechtliche Grundlage durchaus in Frage.“
Eine Warnung – und zugleich eine Beruhigung
Die Entscheidung führe „aber nicht automatisch zum Stopp transatlantischer Datentransfers“, so der Noerr-Datenschutzrechtler weiter: „Für Unternehmen kommt es jetzt darauf an, besonnen zu reagieren, ihre Datentransfers rechtlich zu überprüfen und zugleich auf einen geordneten, rechtssicheren Anpassungsprozess zwischen EU und USA zu setzen.“
Das US-Höchstgericht hat mit seinem Urteil eine seit nahezu hundert Jahren bestehende Rechtsprechung (Humphrey’s Executor v. United States (1935)) aufgegeben und entschieden, dass die gesetzlich vorgesehenen Abberufungsschutz-Regelungen (statutory removal protections) für Mitglieder der Federal Trade Commission (FTC) mit der US-Verfassung unvereinbar sind.
Damit kann der US-Präsident Mitglieder unabhängiger Bundesbehörden – einschließlich der Federal Trade Commission (FTC) – grundsätzlich nach Belieben abberufen. Die Europäische Kommission stütze sich im EU US Data Privacy Framework jedoch in weiten Teilen gerade auf die – bislang als unabhängig geltende – FTC als Aufsichtsbehörde, so Noerr.
Warten oder handeln
Eine Erwartung in der IT-Branche lautet nun, dass Europa und die USA rechtlich einen neuen Weg finden werden – so wie sie dies bisher, nicht zuletzt nach von Max Schrems erkämpften Grundsatzurteilen, stets getan haben. Andererseits äußern immer mehr europäische Unternehmen und Institutionen die Absicht, von den US-IT-Dienstleistern unabhängiger zu werden – was eine praktische Lösung wäre, um den Unwägbarkeiten des transatlantischen Rechtsgeschehens zu entkommen.
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