Interview. Anwältin Tuğçe Yalçın ist neue Österreich-Korrespondentin der Fachzeitschrift Trust & Trustees der Oxford University Press: Was die internationale Szene an Österreichs Stiftungen interessiert.
Extrajournal.Net: Sie sind Wirtschaftsanwältin mit Zulassungen für Österreich und England & Wales und neuerdings Country Correspondent für die Zeitschrift Trusts & Trustees der Oxford University Press (OUP). Fokus der Zeitschrift sind Treuhandschaften (Trusts), wozu auch Instrumente wie Stiftungen zählen. Was sind Ihre Aufgaben bei der britischen Fachzeitschrift und welche Themen aus Österreich interessieren das Zielpublikum?
Tuğçe Yalçın: Trust and Trustees richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, darunter Anwälte und Treuhänder. Die Zeitschrift erscheint zehnmal im Jahr und deckt rund 20 Länder ab. Ich wurde gefragt, ob ich die Korrespondententätigkeit für Österreich übernehmen will, wozu neben meiner Fachtätigkeit sicher auch die Tatsache beigetragen hat, dass ich meinen Doktor in Oxford gemacht habe und Solicitor in England und Wales bin sowie an Universitäten unterrichte. Zweimal im Jahr werden Beiträge zu Österreich erscheinen, wobei ich die Entwicklungen und interessante Fälle schildern werde. Der Fokus von Trusts & Trustees liegt auf der rechtsvergleichenden Berichterstattung, die Leserinnen und Leser sind fast immer international, also nicht in nur einer Jurisdiktion tätig.
„Trusts werden immer mehr als Alternative zur Privatstiftung gesehen“
Welche Trends sehen Sie derzeit am österreichischen Markt?
Tuğçe Yalçın: Trusts werden immer mehr als eine Art Alternative zur österreichischen Privatstiftung gesehen. Wir sehen das auch in unserer Beratungspraxis, dass die Investoren uns mit Trusts aus dem englischen Rechtsbereich sowie mit Liechtenstein und der Schweiz vergleichen. In der Praxis wird der Trust dann oft so gewählt, dass darin eine österreichische Privatstiftung oder der Standort Österreich eine Rolle spielt, aber man entscheidet sich nicht direkt für die österreichische Privatstiftung. Ich möchte aber auch die positiven Aspekte der heimischen Privatstiftung herausstreichen.
Welche Vorteile hat die österreichische Privatstiftung im internationalen Vergleich?
Tuğçe Yalçın: Die österreichische Privatstiftung hat einen steuerlichen Vorteil – bei einem Verkauf einer inländischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann bei einer Privatstiftung die anfallende Ertragsteuer im Wege der „Übertragung stiller Reserven“ vorläufig vermieden bzw zumindest gestundet werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Rechtssicherheit, die es in Österreich mit seinem kodifizierten Rechtssystem gibt. Ein Case-Law-System, wie es im angloamerikanischen Raum herrscht, ist nicht unbedingt immer von Vorteil für Trusts. In Österreich sind wichtige Aspekte der Stiftungen dagegen gesetzlich fixiert und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat auch viel zur Rechtssicherheit beigetragen. Ein wichtiges Thema in der Zukunft wird jedenfalls die im Regierungsprogramm 2025 beschlossene Reform der Privatstiftung sein, die bisher großteils noch nicht angegangen wurde. Die Umsetzung dieser Reform wird von der internationalen Szene genau verfolgt werden.
Was die Regierung sich vorgenommen hat
Worauf kommt es den Investoren an, wenn sie die österreichische Privatstiftung mit anderen Jurisdiktionen vergleichen?
Tuğçe Yalçın: Der erste und wichtigste Aspekt ist meist, welcher Eingangssteuersatz gilt, also wie die in eine Privatstiftung eingebrachten Vermögenswerte besteuert werden. Das ist meist eine der ersten Frage der Investoren. Die Antwort lautet: früher waren es 2,5 Prozent, jetzt sind es 3,5 Prozent – das ist ein Teil des Regierungsprogramms, der bereits umgesetzt wurde. Hier beraten wir als Kanzlei Hylt Law, welche ich kürzlich gemeinsam mit meinem Kollegen Dimitar Hristov, Steuerberater und Rechtsanwalt sowie ehemaliger Leiter der Steuerrechtsabteilung bei DLA Piper, gegründet habe, etwa bei der steuerlichen Umstrukturierung von Trusts und Privastiftungen. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Themen Gesellschaftsrecht/M&A, Trusts/Stiftungen, Steuerrecht, Restrukturierungen sowie Schiedsverfahren.
Ansonsten ist noch nicht klar, was die Regierung exakt tun wird; eine Reform des Privatstiftungsrechts wäre aber jedenfalls an der Zeit, da immerhin das Privatstiftungsgesetz über 30 Jahre alt ist. Das Thema ist sehr wichtig, angesichts von über 3.000 Privatstiftungen mit ca 70 Milliarden Euro Vermögen in Österreich, wovon mehr als 60% in Unternehmensbeteiligungen investiert sind.
Im Regierungsprogramm 2025 wurden Reformmaßnahmen angekündigt, die insbesondere auf eine Modernisierung der „Governance-Strukturen“ abzielen. Im Zentrum stehen dabei mehr Flexibilität für Stiftungsvorstände, die rechtliche Stärkung von Begünstigten und von Stiftern, klare Regeln für den Stiftungsbeirat sowie ein effektiver Risikoschutz für das Stiftungsvermögen. Bis dato ist dies noch nicht umgesetzt worden. Ein weiteres Ziel ist die „Verbesserung der Steuerstruktur und Steuerbetrugsbekämpfung“, die Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5%. Diese sind bereits umgesetzt worden; seit 01.01.2026 sind die Steuersätze erhöht.
Im Interview
Tuğçe Yalçın, LL.M., Ph.D. (Oxford/London) ist Rechtsanwältin und Solicitor für England & Wales bei Kanzlei hylt Hristov Yalcin Rechtsanwälte in Wien.
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