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Business, Recht

Rechnungshof will auch gemeinnützige Baufirmen prüfen können

Parlament ©ejn

Bau & Compliance. RH-Präsidentin Margit Kraker will gemeinnützige Wohnbauvereinigungen prüfen können: Das sagte sie bei der Vorlage des Jahresberichts im Parlament.

Mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht zieht der Rechnungshof regelmäßig Bilanz über seine Aktivitäten, die neben den Kernbereichen etwa auch Einkommenserhebungen, die Kontrolle von Spenden an politische Parteien oder den Bundesrechnungsabschluss umfassen. Im letzten Jahr stand die Institution sogar selbst im Rahmen einer sogenannten Peer Review auf dem Prüfstand, informierte RH-Präsidentin Margit Kraker vergangene Woche im Rechnungshof-Ausschuss des Nationalrats.

Bei der externen Begutachtung durch den deutschen und den britischen Rechnungshof sei ein sehr gutes Urteil gefällt und bestätigt worden, dass die richtigen Schwerpunkte gesetzt worden seien, so die Parlamentskorrespondenz.

Wo es Kontrolllücken gibt

Auf Fragen der Abgeordneten nach möglichen Kontrolllücken führte Kraker als Beispiel die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen an, zumal diese ja auch öffentliche Fördermittel erhalten. Eine Prüfung dieser Organisationen wäre auch den Landesrechnungshöfen ein Anliegen.

Auch die Halbierung der Stellungnahmefrist auf sechs Wochen sowie eine Klarstellung der digitalen Zugriffsrechte auf Daten würde die Arbeit ihres Hauses erleichtern und die Verfahren beschleunigen. Der Tätigkeitsbericht 2025 wurde in der Sitzung des Rechnungshofausschusses einstimmig (d.h. von Regierungsparteien und Opposition) zur Kenntnis genommen.

Unabhängige Kontrolle der Gebarung von 5.800 Rechtsträgern

Der Rechnungshof hat neben seinem Kerngeschäft eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben, die von insgesamt 307 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt werden. Er ist zuständig für insgesamt 5.800 Rechtsträger, wobei es sich dabei um öffentliche Stellen, Anstalten, Stiftungen, Fonds auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene sowie um Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 % sowie Sozialversicherungsträger und Kammern handelt.

Was den Wirkungsgrad seiner Empfehlungen angeht, so betrage dieser sowohl bei Nachfrageverfahren als auch bei Follow-up-Überprüfungen rund 88,4 %, ist dem Bericht zu entnehmen. Ende Dezember 2025 waren 90 Prüfungen im Laufen. 55 davon betrafen den neuen Prüfungsschwerpunkt „Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist die Verwaltung in Österreich?“, den sich der Rechnungshof für die Jahre 2025 bis 2027 gesetzt hat.

Die Reaktionen

Der Bericht zeige eine beeindruckende Bandbreite an Aufgabenbereichen auf, für die der Rechnungshof zuständig sei, meinte Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) . Auch Harald Servus (ÖVP) hob die umfassende Leistungsbilanz hervor. Es sei sehr wichtig, dass staatliche Institutionen gerade in Zeiten wie diesen genauer kontrolliert würden. Er fragte, ob es möglich wäre, einen Publikationsplan nach dem Vorbild des Europäischen Rechnungshofes zu erstellen.

Von einer „wunderbaren Leistungsschau“ sprach Nina Tomaselli (Grüne). Es sei sehr wichtig, dass eine unabhängige Einrichtung über die Gebarung so vieler Einrichtungen wache. Christian Lausch (FPÖ) wollte wissen, wo es die größten Kontrolllücken bei den ausgegliederten Unternehmen gebe, während sein Fraktionskollege Alois Kainz sich für die Umsetzungskultur der Empfehlungen in den Ministerien interessierte.

Die Aufgaben

In Summe habe der Rechnungshof im letzten Jahr 63 Berichte veröffentlicht, führte Kraker im Ausschuss aus, zudem seien fünf Sonderprüfungen und sieben Follow-up-Prüfungen durchgeführt worden. Zudem hatte der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz 22 Berichte zu kontrollieren: zehn Rechenschaftsberichte, fünf Wahlwerbungsberichte zur Europawahl und sieben Wahlwerbungsberichte zur Nationalratswahl. Auch sei der Rechnungshof Österreich bereits das dritte Jahr in Folge mit der jährlichen Abschlussprüfung der OSZE betraut gewesen. Dieses Mandat werde aber heuer enden, informierte Kraker, nachdem man in einer schwierigen Phase ausgeholfen habe.

Da es dem Rechnungshof ein großes Anliegen sei, mit seinen Ressourcen und Leistungen die bestmöglichen Wirkungen zu erzielen, habe man sich fünf neue Ziele gesetzt. Dazu gehörten die Forcierung einer sorgsamen Gebarung und Haushaltsführung, das Aufzeigen der Notwendigkeit struktureller Reformen, die verstärkte Kontrolle von Good Governance, eine Stärkung der (inter-)nationalen Finanzkontrolle sowie die Unterstützung von Gleichstellung in der Gesellschaft.

Kommt der öffentliche Empfehlungstracker?

Sinnvoll wäre es laut Kraker nach, bei zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs in einem mehrjährigen Zeitraum nachzufragen, was daraus geworden ist. Dies werde auch gerade in einem Pilotsystem getestet. Sehr positiv stand Kraker dem Vorschlag gegenüber, einen „öffentlichen Empfehlungstracker“ zu etablieren; dafür bräuchte es aber die notwendigen Ressourcen.

Man habe  nicht vor, einen Publikationsplan herauszugeben, führte Kraker aus. Es gebe derzeit aber 79 offene Berichte, die sehr viele Bereiche abdecken würden. Dem Abgeordneten Markus Koza (Grüne) gegenüber bekräftigte die RH-Präsidentin, dass die für Nebentätigkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen uneinheitlich und lückenhaft seien. Diese müssten klar von der Haupttätigkeit abgegrenzt und für alle Bediensteten gleich geregelt werden.

Auf der internen Ebene sei das Jahr geprägt gewesen durch die Umsetzung der Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes, der Entwicklung eines neuen Verhaltenskodex, der Einführung eines Risikomanagements sowie durch die Ausarbeitung von Qualitätsstandards zum Einsatz von KI.

Das Peer Review-Verfahren

Der Rechnungshof hat im Rahmen eines internationalen Peer Reviews durch den deutschen Bundesrechnungshof und das britische National Audit Office ein insgesamt sehr positives Zeugnis erhalten, so Kraker. Die Prüfer hätten bestätigt, dass der Rechnungshof sein breites Mandat mit hoher Sorgfalt, Fachlichkeit und Transparenz erfülle und eine gut aufgestellte Kontrollbehörde sei. Besonders hervorgehoben worden seien Professionalität und Engagement der Beschäftigten.

Gleichzeitig wurden auch Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Diese betreffen vor allem interne Abläufe, etwa mögliche Doppelgleisigkeiten bei Prüfungsstarts sowie aufwendige Qualitätssicherungsprozesse. Die Peers regten zudem an, bestimmte Verfahren effizienter zu gestalten und empfahlen unter anderem eine mögliche Begrenzung von Sonderprüfungen. Die letztere Empfehlung würde freilich auf eine Beschränkung von Oppositionsrechten hinauslaufen, so die FPÖ-Parlamentarier.

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