Handel & USt. Für manche Lebensmittel gilt jetzt ein Umsatzsteuersatz von 4,9%: Leicht gesagt, kompliziert umgesetzt. Zwei Fachbeiträge sollen helfen.
Seit Juli 2026 gilt für ausgewählte Lebensmittel ein neuer, sozusagen superermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9%: Was als Entlastung privater Haushalte gedacht ist, wirft in der Praxis zahlreiche Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen auf, heißt es bei Fachverlag LexisNexis.
Das beginnt bei der Frage, welche Lebensmittel – und in welcher Form – überhaupt begünstigt sind, wo die Grenzen liegen und wie Unternehmen, Beratung und Verwaltung damit in der Praxis richtig umgehen.
Die Beiträge
LexisNexis hat dazu zwei aktuelle Fachbeiträge der ÖStZ – Österreichische Steuerzeitung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darin sollen vier Expert:innen aus dem Finanzministerium (BMF) und Bundesfinanzgericht (BFG) die offenen Fragen beantworten.
Christina Grassl, Bernhard Kuder und Stefan Melhardt (alle BMF) beleuchten die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel mit Fokus auf Umfang der Begünstigung und praktische Umsetzung, inklusive zahlreicher Beispiele, so der Verlag. Und BFG-Richter Sebastian Pfeiffer fragt, ob nicht in Wahrheit „Äpfel und Birnen“ verglichen werden, und analysiert die Zulässigkeit sowie mögliche Problemfälle des neuen Steuersatzes.
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