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Höchstgerichte: Budgets steigen leicht, keine neuen Jobs

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Wien. Für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ist im Budget um 1-2 Prozent mehr Geld vorgesehen. Neue Posten gibt es nicht.

Für die Höchstgerichte sind im Doppelbudget 2027/28 leicht steigende Budgets vorgesehen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Im Budgetausschuss des Nationalrats beantworteten dazu der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter und der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Albert Posch die Fragen der Abgeordneten.

Die Dotierung

Aufgrund steigender Mieten, Werkleistungen und Energiekosten ist das Budget für den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2027 mit 21,2 Mio. € veranschlagt. Dies bedeutet laut parlamentarischen Budgetdienst im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026 ein Plus von 0,22 Mio. € (1%). Im Jahr 2028 erhöht sich das Budget auf rund 21,4 Mio. €. Die Zahl von 110 Planstellen bleibt konstant und soll bis 2031 unverändert fortgeschrieben werden.

Auch die Auszahlungen für den Verwaltungsgerichtshof sind im Budgetentwurf 2027 höher als im Bundesvoranschlag 2026. Sie steigen von 26,9 Mio. € um 0,59 Mio. € (2,2%) auf 27,49 Mio. €. Zurückzuführen ist dies laut parlamentarischem Budgetdienst auf steigende Personalkosten, während der betriebliche Sachaufwand rückläufig budgetiert ist.

Für 2028 ist ein weiterer Anstieg der Auszahlungen um 0,09 Mio. € auf 27,58 Mio. € für den Verwaltungsgerichtshof vorgesehen. Der Personalplan bleibt mit 202 Planstellen auf gleicher Höhe und soll bis zum Ende der Bundesfinanzrahmenperiode 2031 fortgeschrieben werden.

„Auswirkungen von GEAS noch nicht abschätzbar“

Im Geschäftsjahr 2025 wurden dem Verfassungsgerichtshof 4.784 neue Verfahren vorgelegt. In 63,9% der Fälle handelte es sich um Beschwerden aus dem Bereich des Asyl- und Fremdenrechts. Im Jahr 2025 wurden im Bereich des Asylrechts insgesamt 2.828 neue Verfahren registriert, hinzu kamen 441 Altverfahren, denen 2.516 erledigte Verfahren gegenüberstanden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylrechtssachen lag bei 62 Tagen. Die durchschnittliche Dauer verfassungsgerichtlicher Verfahren betrug knapp fünf Monate und befinde sich damit seit 2015 auf einem relativ stabilen Niveau.

Die Aussichten

Michael Schilchegger (FPÖ) erkundigte sich nach den Antragszahlen im Asyl- und Fremdenrecht und fragte nach Auswirkungen hinsichtlich des Stopps des Familiennachzugs sowie des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Christoph Grabenwarter wies darauf hin, dass sich derartige Änderungen erst rund ein Jahr später auf die Antragszahlen bei den Höchstgerichten auswirken würden. Mit der Vorbereitung auf GEAS habe man sofort begonnen, betonte Grabenwarter. Derzeit seien die Auswirkungen noch nicht abschätzbar, erst Anfang bis Mitte nächsten Jahres werde man dazu seriöse Aussagen machen können, so Grabenwarter.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) fragte, ob sich die durchschnittliche Dauer verfassungsgerichtlicher Verfahren erhöhen werde, wenn der Verfassungsgerichtshof zunehmend mehr Normenüberprüfungen beispielsweise in Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen durchzuführen habe. Er wollte zudem wissen, ob die Antwortfrist von vier Wochen in Bezug auf Untersuchungsausschüsse eine besondere Herausforderung darstelle. Grabenwarter betonte, dass stets sowohl Qualität als auch eine angemessene Verfahrensdauer oberste Priorität hätten. Die Antwortfrist von „tunlichst vier Wochen“ bei Entscheidungen hinsichtlich Untersuchungsausschüsse sei anspruchsvoll, aber kein Grund, um zu „jammern“. Dennoch lade er ein, über eine flexiblere Lösung nachzudenken, so Grabenwarter.

Nach Maßnahmen zur Demokratiebildung und der Vermittlung des Werts der Rechtsstaatlichkeit erkundigten sich Wolfgang Gerstl (ÖVP), Muna Duzdar (SPÖ) und Alma Zadić (Grüne). Es sei „unverändert wichtig“, Informationsarbeit zu betreiben, das Haus zu öffnen und zu Veranstaltungen einzuladen, so Grabenwarter. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher im Verfassungsgerichtshof steige kontinuierlich. Die Eröffnung eines Besucherzentrums sei für November geplant. Veranstaltungen wie „Verfassung im Dialog“ würden dazu dienen, den Menschen zu erklären, wie es zu Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs kommt.

Von Nikolaus Scherak (NEOS) auf den Personalstand angesprochen, verwies Grabenwarter auf die gleichbleibende Zahl der Planstellen. Einsparungsmöglichkeiten bei Personalkosten gebe es nach Pensionierungen, wenn sich die Nachfolge aufgrund ihres Alters „günstiger gestalte“. Gespart werde auch beim Sachaufwand, sagte Grabenwarter.

Verwaltungsgerichtshof: Budget „ausreichend“

Laut aktuell vorliegendem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wurden im Jahr 2024 über 7.300 neue Rechtssachen beim VwGH eingebracht. Im Vergleich zum Jahr davor (knapp 6.900 neue Verfahren) bedeutet dies einen Anstieg um etwa 6% und einen Verbleib auf weiterhin hohem Niveau. Ende 2024 verblieben 3.337 Verfahren anhängig, wodurch nach dem leichten Anstieg im Vorjahr wieder ein Rückgang der zum Jahresende anhängigen Verfahren (2023: 3.472) zu verzeichnen war. Im Jahr 2024 betrafen die anfallsbezogenen Materien mit Abstand am häufigsten das Asylrecht (Anfall: 3.393), wobei hier die Steigerung gegenüber dem Vorjahr erneut besonders stark ausfiel (2023: 2.585). Im Jahr 2025 ist laut Verwaltungsgerichtshof ein leichter Anstieg der anhängigen Verfahren im Asyl- und Fremdenrecht zu verzeichnen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2024 abgeschlossenen Verfahren betrug wie im vorangegangenen Jahr 5,5 Monate.

Nach den besonderen Herausforderungen in seinem ersten Jahr als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs erkundigte sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) bei Albert Posch. Der Verwaltungsgerichtshof sei „sehr gut aufgestellt“, betonte Posch. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte auf 5,4 Monate weiter reduziert werden. Luft nach oben gebe es bei der Digitalisierung, so Posch.

Nikolaus Scherak (NEOS) und Alma Zadić (Grüne) fragten Posch, ob aus seiner Sicht das Budget für den Verwaltungsgerichtshof ausreichend sei. Es sei „ausreichend“ und es könne damit in den Jahren 2027 und 2028 „das Auslangen“ gefunden werden, antwortete Posch. Sollten in den Folgejahren Einsparungen bei Personal nötig werden, würde dies allerdings zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer führen.

Auf Nachfrage von Muna Duzdar (SPÖ) zu den Asylverfahren sagte Posch, dass diese „im Moment ausjudiziert“ seien, es kaum offene Rechtsfragen und daher eine klare Linie gebe. Noch offen sei, wie sich GEAS auswirken werde.

Michael Schilchegger (FPÖ) wollte wissen, was im Budget des Verwaltungsgerichtshofs unter „Werkleistungen“ zu verstehen sei. Dabei handle es sich insbesondere um IT-Aufwendungen, Lizenzgebühren und Wartungsarbeiten, informierte Posch.

KI-Tools sind für das Höchstgericht problematisch

Von Sophie Marie Wotschke (NEOS) auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) angesprochen, sagte Posch, dass derzeit „noch keine gesonderten KI-Tools“ zum Einsatz kämen. Aufgrund der Datensicherheit stehe er dem Einsatz von KI „sehr skeptisch“ gegenüber, so Posch. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) richtete den Appell an die beiden Präsidenten der Höchstgerichte beim Einsatz von KI auf größtmögliche Transparenz sowie auf Kennzeichnung zu achten.

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