Parlament. Eine Reform des Volksgruppenrechts soll mehr Absicherung bringen. Mangels zweisprachiger Richter werden Bezirksgerichte zusammengelegt.
Vor 50 Jahren, am 7. Juli 1976 wurde das Volksgruppengesetz vom Nationalrat verabschiedet: Am Jubiläumstag wurden nun alle sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich abgesichert. Die Gesetzesänderungen sollen außerdem der Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten dienen, so die Parlamentskorrespondenz.
Die Novelle des Volksgruppengesetzes wurde als erster Punkt der Tagesordnung der Plenarsitzung mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der Grünen und somit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die FPÖ sieht die Reform als Privilegierung der Volksgruppen und nicht im Sinne der Mehrheitsbevölkerung.
Verfassungsrechtliche Absicherung der sechs Volksgruppen
Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma.
Außerdem wird die Regierung dazu verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen vorzulegen, samt Stellungnahmerecht der Volksgruppenbeiräte. Mit einem Abänderungsantrag wurden im Plenum noch redaktionelle Versehen ausgebessert.
Keine Richter, kein Gericht
Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten soll das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt werden. Hintergrund dafür ist, dass für die kleinen Bezirksgerichte keine slowenisch sprechenden Richterinnen bzw. Richter mehr gefunden werden können.
Stattdessen sollen nun an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden. Gerichtstage an den bisherigen Standorten bleiben allerdings erhalten.
Die Suche nach Personal
Um genügend zweisprachiges Personal sicherzustellen wird ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Die Novelle erhielt ebenfalls mehrheitliche Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden können, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen.
Die Reaktionen
Die Regierungsparteien sowie die Grünen sehen die Reform als Fortschritt. Ablehnend ist die FPÖ eingestellt: „Hände weg von den Bezirksgerichten“, so Michael Schilchegger (FPÖ). Hinter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung würden Bezirksgerichte geschlossen werden, so der Mandatar (zur politischen Debatte im Nationalrat Näheres hier).
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