Wien. Alle Parteien haben dafür gestimmt, das Pensionssystem der österreichischen Anwälte neu aufzustellen. Doch noch bleiben Fragen offen.
Einigkeit herrschte jetzt im Nationalrat dazu, das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft per Berufsrechts-Änderungsgesetz neu aufzustellen, berichtet die Parlamentskorrespondenz: So soll eine gemeinsame Einrichtung die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern ablösen. Dazu müssen zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“ fassen. Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit veranlagtem Kapital (s. Interview mit ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian).
Wichtig, richtig, notwendig und Opt-in
Es handle sich um einen gesellschaftspolitisch wichtigen, richtigen und notwendigen Schritt, so Justizministerin Anna Sporrer. Markus Tschank (FPÖ) bezeichnete es als sinnvollen entbürokratisierenden Schritt mit Opt-in-Möglichkeit. Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sieht das Gesetz vor, die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten auszubauen, erklärte er.
Wir beschließen das Gesetz einstimmig, unterstrich Jakob Grüner (ÖVP). Mit der Änderung wird eine Reform des Pensionssystems geschaffen, thematisierte er die demographische Entwicklung in Österreich. Inhaltlich bleibe offen, welche Rechtsanwaltskammern sich anschließen, hob Alma Zadić (Grüne) hervor. Verbesserungen sah sie insbesondere für die Elternschaft. Kritik gab es von den Grünen zur kurzen Begutachtungsfrist von zehn Tagen, die von der Abgeordneten als Missachtung des parlamentarischen Verfahrens bezeichnet wurden.
Auch die NEOS begrüßten die Novelle als einen Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Nicht adressiert werde laut Sophie Marie Wotschke (NEOS), was mit den Versicherungsjahren geschehe, wenn aus der „Anwaltei“ ausgeschieden werde. Die Novelle trage zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei, führte Henrike Brandstötter (ebenso NEOS) aus.
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