Rechtswissenschaft. Rechtliche Parallelen zwischen Antike und Gegenwart, zwischen Sklaven und KI zieht eine facultas-Neuerscheinung.
Das neue Werk „KI-Systeme und Sklavenstatus“ untersucht auf knapp 180 Seiten die haftungsrechtlichen Herausforderungen moderner KI-Systeme aus einer rechtsvergleichenden Perspektive. Im Mittelpunkt steht also nicht die eher der Sphäre der Science Fiction zugehörige Frage, ob weiterentwickelte KI-Systeme der Zukunft einmal die Rechte einer natürlichen Person erhalten könnten (quasi die Spartakus-Thematik in der IT), sondern wer bei Fehlern in die Pflicht genommen wird – ein höchst praxisrelevantes Thema.
Wer haftet wenn das selbstlenkende Auto einen Unfall baut
Die rasante Verbreitung von KI-Systemen – von lernenden Softwareagenten bis hin zu autonomen Robotern – verschiebt klassische Zurechnungs- und Haftungsfragen spürbar, schreibt Autor Sinan Karabacak im Vorwort: KI-Systeme wie autonome Fahrzeuge oder intelligente Assistenzsysteme können Schäden verursachen, ohne dass ein menschlicher Akteur unmittelbar verantwortlich gemacht werden kann. Je eigenständiger Systeme Entscheidungen treffen, desto schwieriger werde es, Verantwortung eindeutig Menschen zuzuordnen, die „geltenden Haftungsmodelle stoßen hier sichtbar an Grenzen“.
Der Inhalt
Der Autor setzt bei der Rechtsgeschichte an: Im Mittelpunkt steht der Vergleich zwischen dem Status von Sklaven im römischen Recht und modernen KI-Systemen, insbesondere anhand des römisch-rechtlichen Peculium-Systems, so der Verlag. Ein Peculium war in der Antike eine Sondervermögen, das der Pater familias (Haushaltsvorstand) einem Sklaven zur Bewirtschaftung überließ.
Der Sklave durfte damit einiges unternehmen – doch klagbar war er als Sklave nicht. Daher kam gegenüber zornigen Geschädigten ebenfalls wieder das Peculium ins Spiel – als rechtlich abgegrenzter Vermögensbereich innerhalb des Herrenvermögens, der zugleich als Haftungsmasse diente, schreibt Karabacak.
Der Autor
In dem Titel wird so römisches Privatrecht mit aktuellen Fragen des KI- und Haftungsrechts verbunden und daraus werden neue Perspektiven für die rechtliche Einordnung autonomer Systeme entwickelt, heißt es weiter.
Sinan Karabacak hat das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck absolviert und ist heute als eingetragener Rechtsanwalt in Istanbul tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im IT- und KI-Recht sowie in der Rechtsvergleichung.
Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren
Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.





