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BWB beantragt Geldbuße nach deutschem Verlags-Takeover

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Meldefristen. Österreichs BWB beantragt eine Geldbuße für HarperCollins Deutschland nach Übernahme eines Branchenkollegen.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am 03.07.2026 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 550.000 Euro gegen HarperCollins Deutschland wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses gestellt, teilt die Behörde mit. Dabei geht es konkret um die Übernahme des deutschen Ratgeber-Verlags Gräfe und Unzer (GU), die die Verlagsgruppe HarperCollins bereits Ende 2024 angekündigt hatte.

Die Transaktion

Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der BWB (Z-6885) angemeldet. Das Unternehmen habe der BWB den Verstoß selbstständig gemeldet, kooperiert und zum Zweck der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ein Anerkenntnis abgegeben.

Der von der verbotenen Durchführung betroffene Geschäftszweig ist das Verlegen und der Vertrieb von Büchern. Der durchgeführte Erwerb von 100% der Anteile an Gräfe und Unzer Verlag GmbH durch HarperCollins Deutschland GmbH wurde mit Wirkung vom 16.04.2025 von der BWB freigegeben, da er keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken aufwies, heißt es weiter.

Das Problem

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Umsetzung eines anmeldepflichtigen Zusammenschlusses ohne die erforderliche Genehmigung durch die BWB, erläutert die Behörde. Das Durchführungsverbot diene dem Schutz des Wettbewerbs vor potenziellen und tatsächlichen wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen.

Im gegenständlichen Fall erhob die BWB also gar keine inhaltlichen Einwände gegen die Übernahme selbst – das Problem war, dass zuvor keine Anmeldung erfolgte. Wird ein Zusammenschluss aber trotz einer Anmeldepflicht nicht angemeldet, so kann die BWB mögliche wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen nicht rechtzeitig prüfen, so die Behörde dazu.

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