Fachverlage. In Teil 2 des Interviews spricht Manz-Chefin Stein-Pressl über Umwälzungen am juristischen Arbeitsplatz – von digitalen Workspaces bis zur Not der Gerichte mit der KI-Textflut.
Extrajournal.Net: Sie bezeichnen das Tool MANZ-Noxtua als juristischen Workspace: Wie wird den Juristinnen und Juristen an diesem digitalen Arbeitsplatz geholfen?
Susanne Stein-Pressl: Wir sehen bei MANZ-Noxtua drei zentrale Anwendungsbereiche: Rechtsrecherche, das Verfassen von Schriftsätzen, Verträgen und Gutachten sowie Prüfung juristischer Dokumente. Im Arbeitsalltag verschwimmen diese Bereiche natürlich oft miteinander. Wer einen Vertrag überprüft, recherchiert gleichzeitig Rechtsfragen, analysiert Risiken und formuliert Verbesserungsvorschläge. Genau hier entfaltet die KI dann ihr volles Potenzial. Zum Beispiel, wenn ein Vertrag geprüft wird und – auf Basis einer Recherche – Änderungen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus unterstützt die Plattform auch komplexe Aufgaben wie Matrixanalysen großer Dokumentenbestände oder mehrstufige juristische Workflows.
Unser Legal AI Workspace kann übrigens bequem über den Browser genutzt werden. Ergänzend stehen Add-ins für Word und Outlook zur Verfügung. Damit lassen sich nicht nur Verträge und Schriftsätze, sondern auch E-Mails direkt im gewohnten Arbeitsumfeld analysieren oder verfassen.
Im Gegensatz zu allgemeinen KI-Systemen basiert MANZ-Noxtua auf einer speziell für juristische Anwendungen entwickelten Infrastruktur, einem eigenen Sprachmodell sowie kuratierten Rechtsdaten. Dadurch werden präzise, rechtlich fundierte und nachvollziehbare Ergebnisse gewährleistet. Gleichzeitig setzt das System auf europäische Datensouveränität und Unabhängigkeit von außereuropäischen Technologieanbietern. Wir möchten damit auch einen Beitrag zur digitalen Selbstbestimmung Europas leisten. Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und erfüllen hohe Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und berufsrechtliche Vorgaben für Rechtsanwält:innen in Österreich.
Seit 24.6. ist Noxtua nun in Österreich am Markt verfügbar – dem Markteintritt ist aber, so wie auch „damals“ bei Genjus KI, eine extensive Betatestphase vorausgegangen. Das Feedback der Tester:innen war überwältigend. Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, was uns zeigt, dass wir mit dem Tool für Rechtsanwender:innen einen echten Mehrwert schaffen.
„Digital hat nur auf den ersten Blick keine Platzbeschränkung“
Sie haben schon betont dass die Rolle des Autors weiterhin im Zentrum steht – aber ändert sich das Ergebnis durch die Digitalisierung? Sind digitale Werke anders, was Umfang, Struktur, Aufbau betrifft?
Susanne Stein-Pressl: Digital hat man auf den ersten Blick keine Platzbeschränkung, das mag in den Augen von manchen dazu führen dass man tendenziell längere Texte schreibt – doch das ist nicht wünschenswert. Prägnanz war immer schon besser als ausufernde Schilderungen. Als Verlag konnte man immer schon die Bücher dicker machen, die Schrift kleiner oder das Papier dünner – aber wenn möglich hat man es vermieden oder wenigstens dafür gesorgt dass die nächste Auflage wieder weniger umfangreich wurde. Das Ziel war immer schon zu fokussieren.
„Eine nullte Instanz könnte den Gerichten helfen“
Mehr Kürze ist etwas, das Justiz und Behörden sich derzeit wünschen: Die Gerichte, aber auch die Datenschutzbehörde DSB und andere haben mit einer wachsenden Flut von extrem langen Eingaben zu kämpfen, die von Privatpersonen mit KI-Hilfe erstellt werden. Der Inhalt ist oft fehlerhaft, regelmäßig aber sind die Texte viel zu lang, hört man aus der Justiz. Trotzdem müssen die Richter aber solche Konvolute gewissenhaft durchlesen. Zuletzt führte das zu einem regelrechten Hilferuf der Richtervereinigung, die sich personelle Verstärkung wünscht. Gibt es die Möglichkeit, der Justiz mit geeigneten Tools zu helfen, die diese Eingaben z.B. zusammenfassen – also sozusagen waffentechnisch für Gleichstand sorgen?
Susanne Stein-Pressl: Das könnte man sicher, die Frage ist allerdings ob die Justiz das auch will. Ich könnte mir denken dass die Justiz eher die Möglichkeit einschränken wird, unbegrenzt lange Texte einzusenden. Auch andere Länder haben dieses Problem und suchen nach Lösungen. Ich kenne eine deutsche Richterin, die den Umfang der Eingaben in ihrem Zuständigkeitsbereich – Sozialwesen, in Deutschland nicht anwaltspflichtig – kaum mehr bewältigt. So bleiben wie jetzt kann das wohl nicht. In den englischsprachigen Ländern prüft man derzeit die Möglichkeit einer „nullten Instanz“: Wenn alle Parteien sich einig sind, werden dabei sämtliche Eingaben abschließend von einem Tool erledigt, ohne dass ein Mensch sich das ansieht. Erst wenn es Streit gibt landet der Fall vor einem Richter, und dann vielleicht auch gleich mit Anwalt. Das wäre nicht nur eine Lösung für das Problem der Eingabenflut, es würde auch die Gebührenlast für die Verfahrensparteien senken, die in Österreich ja vergleichsweise hoch ist. Wenn man so will haben wir in Österreich in einem Teilbereich bereits eine nullte Instanz: Der Strafzettel einer Radarfalle wird vollautomatisch verschickt, das sieht sich kein Mensch mehr an – vorausgesetzt natürlich, der Autobesitzer zahlt und erhebt keinen Einspruch. Aus meiner Sicht wären auch die Besitzstörung und Nachbarschaftsstreitigkeiten für eine nullte Instanz geeignet. Gleichzeitig gibt es natürlich Bereiche, wo das nicht möglich ist, insbesondere im Strafrecht.
„Man verwendet für jede Aufgabe das richtige Hilfsmittel“
Apropos Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung: Es wird weiterhin die klassischen roten Fachbücher von Manz geben – in Papierform, nicht nur rein digital?
Susanne Stein-Pressl: Die gibt es weiterhin, allerdings ist mein Eindruck schon dass die neuen KI-Tools dem bereits länger vorhandenen Trend zum digitalen Produkt jetzt einen weiteren Schub versetzt haben. Wir sehen Menschen, die bis jetzt die Datenbanken verweigert haben, den Sprung vom Fachbuch direkt zum KI-Tool machen, und zwar unabhängig vom Alter, auch in der Generation 60+.
Gleichzeitig sehe ich aber auch Studierende mit einem Fachbuch lernen: Sie sagen dass sie so viel zu lernen haben dass sie damit am Notebook nicht zurecht kommen. Allerdings verwenden Sie das Notebook sehr wohl zur Erarbeitung von Fallstudien. Ich glaube eine solche Mehrgleisigkeit ist gar nicht verwunderlich: Man verwendet einfach für die jeweilige Aufgabe das richtige Hilfsmittel.
Im Interview
Mag. Susanne Stein-Pressl ist Geschäftsführende Gesellschafterin von Fachverlag Manz.
Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren
Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.




