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Business, Recht

Immo-Kauf in Wien kann jetzt Renovierungspflicht auslösen

Rathaus Wien (©ejn)
Rathaus Wien (©ejn)

Business-Immobilien. Wechselt ein Nicht-Wohngebäude in Wien den Besitzer, ist seit 15. Juli eine Pflicht zur Renovierung die mögliche Folge, so Wolf Theiss.

Wien renoviert jetzt per Vertrag, formuliert es Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss: Bei Immobilientransaktionen können seit Mitte des Vormonats ungewohnte neue Pflichten entstehen. Diese resultieren aus dem W-EGUG 2026 (Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz, LGBl. Nr. 25/2026), mit dem Wien eine einschlägige EU-Richtlinie umsetzt. Dabei stellt der Wiener Landesgesetzgeber auf Mindest-Eigenschaften von Gebäuden und Vertragstypen ab.

Was vorgeschrieben ist

Seit 15. Juli 2026 können bestimmte Transaktionen betreffend Nicht-Wohngebäude in Wien eine öffentlich-rechtliche Renovierungsverpflichtung auslösen, schreiben Wolf Theiss-Senior Associate Elisabeth Pötscher und Associate Valentin Weinold in einem Client Alert.

Betroffen sind demnach insbesondere Verkauf, Vermietung, Schenkung und Nutzungsänderung eines gesamten Gebäudes. Wichtig zu wissen: Share Deals (dabei wird nicht das Grundstück, sondern das besitzende Unternehmen verkauft) können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erfasst sein.

Die Konsequenzen in der Praxis der Immo-(Rechts-)Beratung lauten laut den beiden Wolf Theiss-Profis, dass der energetische Zustand eines Gebäudes zu einem wichtigen Due-Diligence-Prüfpunkt wird und mögliche Renovierungskosten bei der Projektkalkulation nicht fehlen dürfen – jedenfalls in Wien.

Wie der Klienteninfo ebenfalls zu entnehmen ist, kommt es in der Praxis wie so oft auf die Details an. So können etwa auch Restaurants oder Pflegeheime betroffen sein, nicht bloß Office-Gebäude oder Fabrikshallen – das kann durchaus noch für die eine oder andere Überraschung sorgen. Wird aber bloß ein einzelner Gebäudeteil verkauft (im Gegensatz zum Gesamtobjekt), so löst das die Renovierungspflicht nicht aus – jedenfalls streng nach Wortlaut des Landesgesetzes, heißt es.

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