Wiesbaden/Wien. Die Organisation noyb von Max Schrems mahnt die deutsche Auskunftei SCHUFA ab und sammelt „Interessenten für eine Sammelklage“.
Erneut gerät eine Gläubigerschutz-Institution bzw. Auskunftei ins Visier der Wiener Organisation noyb von Max Schrems: Nach CRIF hat noyb laut einer Aussendung nun die deutsche SCHUFA abgemahnt (auf dem Foto: noyb-Gründer Schrems (re.) mit Team).
Der Vorwurf
Konkret geht es um die sogenannte „Schattendatenbank“: Laut Berichterstattung der deutschen Medien NDR und SZ vom Juli speichert die SCHUFA Millionen historische Datensätze, die sie nach eigenen Angaben zur Erfüllung von regulatorischen Nachweispflichten und zur Optimierung ihrer technischen Systeme verwendet. Dem stehen die aktuellen Datensätze gegenüber, die für die Bonitätsbewertung verwendet werden.
Die Organisation noyb bemängelt, dass die SCHUFA bei Auskunftsbegehen nach DSGVO lediglich die aktuellen, nicht aber die „historischen“ Daten beauskunfte. Man sieht „klare DSGVO-Verstöße“, habe die Wirtschaftsauskunftei nun abgemahnt und eine Unterlassungsklage angekündigt. Betroffene, denen die SCHUFA ihre historischen Daten vorenthalten habe, können außerdem ihr Interesse für eine (mögliche) zukünftige Sammelklage auf Schadenersatz melden, kündigt noyb in der Aussendung gleich an. Potenziell seien 69 Millionen Personen betroffen, der pro Kopf geforderte Schadenersatz könne bei 500 Euro liegen, heißt es.
Das sagt die SCHUFA
Die SCHUFA hat die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen. Sie sieht einen grundsätzlichen Unterschied zwischen „produktivem Datenbestand“ und „historischen Archivdaten“, den sie in einer ausführlichen Stellungnahme hier erklärt: Neben technischer Optimierung sei der Archivbestand vor allem wegen regulatorischer Kontroll- und Nachweispflichten erforderlich, etwa um gegenüber Behörden und Gerichten erklären zu können, warum ein bestimmter Score errechnet wurde. Die Daten seien nicht veränderbar, auch vor Zugriffen innerhalb der SCHUFA selbst (mit Ausnahme der legitimierten Personen) geschützt und würden nach bestimmten Fristen endgültig gelöscht.
Der Hintergrund der Debatte: noyb sieht das Vorgehen vieler Auskunfteien bei der Bonitätsbewertung als „Black Box“, in die man Licht bringen wolle. In der Auseinandersetzung mit CRIF ist wie berichtet eine Sammelklage bereits in Vorbereitung.
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