Österreich. Der Nationalrat entscheidet bald über die Verwaltungsreform: Geplant sind automatisierte Verfahren per KI. Die Gefahr von KI-Halluzinationen und Bias wird auf die Bürger abgewälzt, fürchtet epicenter.works.
Die Reform sieht weitreichende Änderungen beim Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und Verwaltungsstrafgesetz (VStG) vor. Verstärkter KI-Einsatz soll die Verwaltung entlasten und Kosten sparen. Doch das NGO epicenter.works hat in einem offenen Brief an den Verfassungsausschuss des Nationalrats sowie in einem ORF-Interview seine bereits im April geäußerte Kritik erneuert: Die Begutachtungsfrist habe keine ausreichenden Verbesserungen bei dem seit 17.06.2026 als Regierungsvorlage präsentierten Entwurf gebracht.
Die kritischen Punkte der Novelle laut epicenter.works
Die geplante Novelle (89/ME) schaffe die rechtlichen Grundlagen, um Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme in der öffentlichen Verwaltung ausdrücklich zuzulassen. Zwei Anwendungsbereiche seien dabei jedoch besonder kritisch zu sehen:
- Chatbots (§ 13 und § 13a AVG) sollen im Verwaltungsverfahren eine wichtige Rolle spielen – nicht nur zur Information, sondern auch zur Unterstützung beim Einbringen von Anbringen. Was Bürger:innen gegenüber dem System sagen, könne damit direkt als schriftliches Anbringen gewertet werden.
- Vollständig automatisierte Bescheide (§ 18a AVG) sollen erlassen werden können, mit echter Rechtswirkung, ohne dass ein Mensch im Einzelfall involviert ist. Welche Verfahren dafür in Frage kommen, soll nicht das Parlament, sondern die jeweils zuständige oberste Behörde per Verordnung festlegen.
Die Grundidee lautet, dass die Behörden-KI – Österreich setzt auf die Eigenentwicklung GovGPT – die Bürgerinnen und Bürger durch Standardsituationen führt, ohne dass ein weiteres menschliches Eingreifen erforderlich ist. Genau das berge aber die Gefahr, dass Menschen durch KI-Halluzinationen, -Bias u.ä. Schaden nehmen, ohne das vielleicht selbst erkennen zu können.
Richtig eingesetzt könne KI Erleichterungen bringen, doch die Regierung plane eine Variante, die „die Risiken auf die Bürger abwälzt und zugleich den Rechtsstaat gefährdet“, so Sebastian Kneidinger von epicenter.works gegenüber ORF.at. Kneidinger fordert einen „human in the loop“, vollständig automatisierte Bescheide sollten auf eng definierte Fälle beschränkt bleiben. Studien hätten gezeigt, dass selbst spezialisierte Rechts-KI-Systeme eine Fehlerquote von 17 bis 33 Prozent aufwiesen, wird Kneidinger von derstandard.at zitiert.
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