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Neuer Praxiskommentar zum EU-Digital Services Act

DSA ©Manz

Haftung und Risiken. Ein neuer Kommentar durchleuchtet den EU-Digital Services Act (DSA) und seine Auswirkungen auf digitale Dienste.

Der neue Kommentar „DSA Digital Services Act“ erschließe sämtliche Bestimmungen des Acts systematisch und biete Rechtsanwender:innen Orientierung zu Haftung und den Risiken digitaler Dienste, so eine Aussendung von Fachverlag Manz.

Der Inhalt

Der Digital Services Act (DSA) verändert den rechtlichen Rahmen für das Internet: Online-Dienste wie Plattformen, Marktplätze und Suchmaschinen sehen sich mit einem umfassenden neuen Regelwerk konfrontiert. Gleichzeitig sollen damit die Interessen der Nutzer:innen von Online-Diensten gestärkt werden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Bußgelder von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes.

Das Problem für die Rechtsanwendung liegt allerdings insbesondere darin, wie die zahlreichen Vorgaben des DSA systematisch einzuordnen und in der Praxis anzuwenden sind. Das Dickhicht von Regeln rund um die IT-Branche und ihre Anwender:innen wächst. In dieser Situation ist der DSA als neuer, zentraler Baustein im europäischen Digitalrecht anzusehen, heißt es weiter: Mit der Verordnung schafft die Europäische Union einen neuen rechtlichen Rahmen für Anbieter:innen von Vermittlungsdiensten, insbesondere für Online-Plattformen und Suchmaschinen, wobei das Augenmerk vor allem auf den sehr großen Online-Diensten liegt.

Aufbau und Autoren

Zu jedem Artikel der Verordnung gibt es den Normtext, Verweise auf die relevanten Erwägungsgründe und die Literatur, sowie eine ausführliche Kommentierung unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Literatur und Rechtsprechung, so der Verlag.

Die Herausgeber sind Univ.-Prof. MMag. Dr. Philipp Homar (Professor und Vorstand der Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht der WU Wien), Univ.-Prof. MMMag. Dr. Rainer Palmstorfer, LL.M. (Professor am Institut für Europarecht der JKU Linz, LIT Law Lab), Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer (Verfassungsrichter am VfGH, Professor für Öffentliches Recht an der JKU Linz, LIT Law Lab) sowie Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister, Anwalt bei Haslinger/Nagele, Professor für Öffentliches Recht an der JKU Linz, LIT Law Lab. Zahlreiche Fachautorinnen und Fachautoren haben mitgewirkt.

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