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Anwaltstag 2026: Utudijan als Präsident verlängert, Schiesl-Müller zieht ein

Daniela Schiesl-Müller, Armenak Utudjian, Petra Cernochova, Rupert Manhart ©evarauch photography

Lech am Arlberg. ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian wurde beim Anwaltstag wiedergewählt. Ins Präsidium zieht Daniela Schiesl-Müller ein.

Armenak Utudjian wurde beim Anwaltstag in Lech am Arlberg von der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) für eine weitere Funktionsperiode von drei Jahren zum Präsidenten gewählt, so eine Aussendung. Der ÖRAK ist die Dachorganisation der neun Rechtsanwaltskammern der österreichischen Bundesländer. Insgesamt gibt es in Österreich 7200 Rechtsanwält:innen sowie 2400 Rechtsanwaltsanwärter:innen.

Im Mittelpunkt von Utudjian Präsidentschaft stehen der Schutz des Rechtsstaates, die Sicherung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Stärkung des Zugangs zum Recht, heißt es weiter. „Die Rechtsanwaltschaft ist nicht irgendein Teil des staatlichen Systems, sie ist eine tragende Säule des Rechtsstaates. Wo Bürgerinnen und Bürger dem Staat gegenüberstehen, braucht es unabhängige und verschwiegene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf Augenhöhe für die Rechte ihrer Mandantinnen und Mandanten eintreten“, so Utudjian bei der Eröffnung des Anwaltstages vor 260 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Das Strafrecht steht im Mittelpunkt

Der Anwaltstag 2026 in Lech am Arlberg steht unter dem Generalthema „Strafrechtliche Sanktionierung im 21. Jahrhundert – Stand und Perspektiven“. Damit widme sich die österreichische Rechtsanwaltschaft einer der sensibelsten Fragen des Rechtsstaates: Wie weit darf der Staat in die Freiheit des Einzelnen eingreifen und welche Grenzen müssen dabei gelten?

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Vertreterinnen und Vertreter von Justiz, Wissenschaft, Politik und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen des Strafrechts und die Zukunft strafrechtlicher Sanktionen.

Ein weiterer Schwerpunkt mit Podiumsdiskussion liegt auf der zukünftigen Ausrichtung des anwaltlichen Pensionssystems. Auch hier gehe es mittelbar um die Stärkung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Daneben stehen aktuelle Fragen des Zivil- und Strafrechts sowie die damit verbundene, jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes auf dem Programm.

Rechtsstaat und Demokratie sind untrennbar verbunden

In seiner Eröffnungsrede stellte Utudjian die Bedeutung des Rechtsstaates über tagespolitische Auseinandersetzungen. Besonders kritisch sieht der wiedergewählte Präsident Entwicklungen, bei denen die Bedeutung des Rechtsstaats im politischen und öffentlichen Diskurs zu kurz kommt. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung müsse gelten: Der Rechtsstaat sei kein Hindernis für politische Handlungsfähigkeit, sondern deren Grundlage.

Die Institution, die maßgeblich für die Einhaltung der Grenzen durch staatliche Behörden stehe, sei der Stand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. „Wir sind zur Stelle, wenn eine Behörde einen Fehler macht, wenn Gesetze begutachtet werden müssen, wenn die Justiz Verfolgungshandlungen setzt oder wenn ein Gericht zu einer Entscheidung kommt, die vielleicht erst in der Instanz berichtigt wird“, so Utudjian. Dann erst zeige sich, ob der Staat, die Öffentlichkeit, die Gesellschaft, den Rechtsstaat wirklich ernst nehmen würden.

„Ein Rechtsstaat ist nicht daran zu erkennen, dass der Staat immer Recht bekommt. Ein Rechtsstaat ist daran zu erkennen, dass der Staat es aushält, wenn er einmal nicht Recht bekommt“, hielt Utudjian fest. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch seien keine Niederlage der Ermittlungsbehörden, sondern der Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats.

Wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte gegenüber staatlichen Institutionen tatsächlich wahrnehmen und durchsetzen können, seien Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. „Die Anwaltschaft kann ihre Funktion im Rechtsstaat nur dann erfüllen, wenn ihre Unabhängigkeit und ihre Verschwiegenheit außer Streit stehen. Diese Prinzipien müssen deshalb dort abgesichert sein, wo die Grundordnung unseres Staates festgelegt ist: in der Verfassung.“ Der ÖRAK fordere daher die verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit.

„Kein Störfaktor und keine Gegenspieler“

Gleichzeitig warnte Utudjian davor, Anwaltschaft und Justiz als Gegenspieler zu betrachten. „Manchmal muss man sich schon fragen: Das darf doch noch wahr sein! Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre gesetzlich vorgesehene Rolle wahrnehmen, sind sie kein Störfaktor und kein Gegenüber des Staates. Sie sind ein notwendiger Teil des Rechtsstaats“, so Utudjian.

Daher müsse die Rechtsanwaltschaft auch mit einbezogen werden, wenn es um die Mitgestaltung einer der wesentlichsten neuen Strukturen der Republik, wie der Bundesstaatsanwaltschaft, gehe. „Erst unsere Mitsprache bei der Auswahl geeigneter Personen, ebenso wie die vieler anderer, legitimiert diese Institution in ihrem rechtsstaatlichen Kontext“ so Utudjian.

Gerade im Verhältnis zur Justizverwaltung brauche es daher ein neues Bewusstsein für das gemeinsame Ziel: „Wir sind nur gemeinsam Rechtsstaat. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft haben unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Rollen. Aber sie erfüllen diese Rollen für denselben Rechtsstaat.“

Mehr Tempo in der Justiz gefordert

Die Rechtsanwaltschaft werde daher auch künftig deutlich Stellung beziehen, wenn rechtsstaatliche Grundsätze gefährdet seien, etwa im Zusammenhang mit überschießenden Überwachungsmaßnahmen, inakzeptablen Zuständen im Strafvollzug, überhöhten Gerichtsgebühren, fehlender zeitgemäßer Ausstattung der Gerichte oder der notwendigen Stärkung von Beschuldigtenrechten – unabhängig davon, welche politische Richtung oder welche staatliche Institution betroffen sei.

Als aktuelles Beispiel nannte Utudjian die gebotene Beschleunigung von Ermittlungsverfahren durch Abbau überbordender Berichts- und Vorlagepflichten. Anstatt mit ungewissem Ausgang und mit sehr großem Aufwand über die Neukonstruktion der Weisungsspitze nachzudenken, sollten endlich umfassende Maßnahmen zur Beschleunigung von Ermittlungsverfahren getroffen werden, insbesondere durch Reduktion von Berichts- und Vorlagepflichten, so der Anwälte-Präsident.

Die alten und neuen Vizepräsidenten

Als ÖRAK-Vizepräsidentin und -Vizepräsident wiedergewählt wurden Petra Cercnochova, Rechtsanwältin in Wien, und Rupert Manhart, Rechtsanwalt in Bregenz. Marcella Prunbauer-Glaser beendete ihre Funktionärskarriere im ÖRAK nach 17-jähriger Tätigkeit als Vizepräsidentin. Als ihre Nachfolgerin wurde die Korneuburger Rechtsanwältin Daniela Schiesl-Müller neu in das Präsidium des ÖRAK gewählt.

Der Lebenslauf

Daniela Schiesl-Müller ist seit 2016 als selbständige Rechtsanwältin in Korneuburg (NÖ) tätig. Sie war von 2019 bis 2023 Mitglied des Disziplinarrates der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer, deren Ausschussmitglied sie seit 2022 ist. Darüber hinaus ist sie Mitglied der ÖRAK Arbeitskreise Honorarrecht und ADR sowie der Arbeitsgruppe Rechtsschutzversicherungen. Außerdem fungiert sie seit 2025 als fachkundige Laienrichterin im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und als Prüfungskommissärin für die Rechtsanwaltsprüfung. Seit 17.9.2026 ist sie ÖRAK-Vizepräsidentin.

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