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Frauenanteil in Österreichs Vorständen hat sich in 10 Jahren verdreifacht

Helen Pelzmann ©EY / Robert Herbst

Wien. Der Frauenanteil im Vorstand börsenotierter Unternehmen hat den bisher höchsten Stand erreicht, so EY. Auch eine CEO gibt es jetzt wieder.

Der Frauenanteil in den Führungsgremien der am Wiener Börse Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen steigt, allerdings mit sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit, heißt es in einer Aussendung: In den Vorständen erreicht der Anteil weiblicher Mitglieder mit 15,3 Prozent einen neuen Höchstwert. Gleichzeitig bleiben 30 von 55 Vorstandsgremien ausschließlich männlich besetzt. Erstmals wird jedoch seit langem wieder ein WBI-Unternehmen von einer Frau als CEO geführt. Das zeigt das aktuelle EY Mixed Leadership Barometer Österreich. Dafür wurden die Vorstände sowie Aufsichts- und Verwaltungsräte der 55 zum 1. September 2026 im WBI notierten österreichischen Unternehmen untersucht.

In den österreichischen Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil übrigens bei 33,1 Prozent. Neben der unterschiedlichen Funktion der beiden Gremien prägen also vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen das Tempo, so EY. Das wurde bereits nach Einführung der 30-Prozent-Quote im Jahr 2018 offensichtlich. Die neue 40-Prozent-Vorgabe für Aufsichtsräte börsenotierter Gesellschaften werde diese Entwicklung weiter verstärken.

Anteil der Vorständinnen hat sich in 10 Jahren verdreifacht

Von insgesamt 190 Vorstandsmitgliedern sind 29 Frauen. Das sind zwei Frauen mehr als zu Jahresbeginn. Der Frauenanteil steigt damit von 14,4 auf 15,3 Prozent. Gegenüber Juli 2015, als lediglich sieben von 169 Vorstandsmitgliedern Frauen waren, hat sich die Quote mehr als verdreifacht. Der neue Höchstwert dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen in der operativen Unternehmensführung weiterhin klar unterrepräsentiert sind, so EY.

Nur 25 der 55 untersuchten Unternehmen haben mindestens eine Frau im Vorstand. Lediglich drei Unternehmen weisen mehr als eine Vorständin auf: Oberbank, Raiffeisen Bank International und Vienna Insurance Group (VIG). 30 Unternehmen, also 55 Prozent, haben weiterhin einen rein männlichen Vorstand.

Die OMV hat eine CEO

An der Spitze gibt es erstmals Bewegung: Seit 1. September 2026 steht mit Emma Delaney bei der OMV AG wieder eine Frau als CEO an der Spitze eines WBI-Unternehmens (das war in der Vergangenheit bereits einmal der Fall: Elisabeth Stadler war von 2016 bis 2023 CEO der VIG, Anm.d.Red.).

Der Anteil der Unternehmen mit weiblichem CEO liegt damit aktuell bei 1,8 Prozent. „Der neue Höchstwert und die erstmalige Bestellung einer Frau an die Spitze eines WBI-Unternehmens sind positive Signale, aber noch kein struktureller Durchbruch. Solange mehr als die Hälfte der Unternehmen ohne Frau im Vorstand auskommt und erst ein Unternehmen von einer CEO geführt wird, bleibt die operative Führung weit von einer ausgewogenen Besetzung entfernt“, so Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward bei EY Österreich.

Die Vorstandsressorts mit den meisten Frauen

Die Ressortverteilung zeige, dass die 29 Vorständinnen wesentliche Positionen bekleiden: Elf Frauen verantworten operative Bereiche, darunter zwei als Chief Operating Officer. Zehn Vorständinnen führen das Finanzressort als CFO. Sieben sind in Zentralfunktionen tätig, etwa als Chief Human Resources Officer, Chief Legal Officer, Chief Risk Officer oder Chief Scientific Officer. Seit 1. September 2026 ist mit Emma Delaney bei der OMV AG zudem wieder eine Frau als CEO eines WBI-Unternehmens tätig.

„Die Zahlen zeigen, dass qualifizierte Frauen längst zentrale Geschäfts- und Finanzverantwortung tragen. Eine stärkere Präsenz von Frauen im Aufsichtsrat kann den Blick auf Kandidatinnen für Vorstand und CEO-Positionen erweitern. Damit daraus tatsächlich mehr weibliche Vorstände entstehen, braucht es transparente Nachfolgeprozesse, vielfältige Kandidat:innenlisten und frühzeitig aufgebaute Führungspipelines“, so Pelzmann.

Bei Aufsichtsräten herrscht Handlungsbedarf

In den Aufsichtsräten ist die Entwicklung dynamischer. Von 526 Mandaten sind 174 mit Frauen besetzt. Das sind acht mehr als zu Jahresbeginn und zehn mehr als im August 2025. Der Frauenanteil stieg seit Jänner 2026 um 1,4 Prozentpunkte auf 33,1 Prozent und erreicht damit ebenfalls einen neuen Höchststand. 50 der 55 Unternehmen haben mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, 40 Unternehmen mindestens zwei. Nur fünf Unternehmen verfügen noch über ein ausschließlich männliches Kontrollgremium.

Künftig wird es unter den erfassten börsenotierten Gesellschaften kein rein männliches Kontrollgremium mehr geben können, macht EY aufmerksam: Das bisherige Anknüpfen der 30-Prozent-Regelung an mindestens sechs Kapitalvertreter:innen entfällt. Bei den fünf Unternehmen ohne Aufsichtsrätin muss daher bereits die nächste Wahl oder Entsendung nach dem 31. Dezember 2026 die neue Vorgabe berücksichtigen.

28 der 55 untersuchten Unternehmen erfüllen die gesetzliche 40/40-Zielgröße nach ihrer derzeitigen Gesamtzusammensetzung bereits. Die übrigen 27 müssen bei künftigen Wahlen und Entsendungen ihre Zusammensetzung schrittweise anpassen. Solange die Zielgröße nicht erreicht ist, greifen die gesetzlichen Auswahl- und Besetzungsregeln zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts.

Die Anteile auf Kapital- und Arbeitnehmerseite liegen fast gleichauf. Auf der Kapitalseite sind 128 von 384 Mandaten weiblich besetzt, das entspricht 33,3 Prozent. Auf Arbeitnehmerseite sind es 46 von 142 Mandaten oder 32,4 Prozent. Damit ist die Unterrepräsentation nicht auf eine einzelne Bestellungsseite beschränkt. „Die Entwicklung in den Aufsichtsräten zeigt, wie stark verbindliche Vorgaben das Tempo beeinflussen. 28 Unternehmen erfüllen den künftigen Maßstab bereits heute. Für die übrigen Unternehmen wird jede anstehende Bestellung zur Weichenstellung: Sie müssen die Unterrepräsentanz schrittweise abbauen, bis die gesetzliche Zielgröße erreicht ist“, so Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich und ebenfalls Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward bei EY Österreich.

Neue Rechtslage: 40-Prozent-Quote seit 30. Juni 2026

Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) trat am 30. Juni 2026 in Kraft. Für börsenotierte Gesellschaften sieht es im Aufsichtsrat eine Zielgröße von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern vor. Maßgeblich ist die gesetzliche Rundungstabelle: Gefordert ist jene ganze Zahl an Mandaten, die 40 Prozent am nächsten kommt, 49 Prozent jedoch nicht überschreitet. Die neuen Vorgaben sind auf Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026 anzuwenden; bestehende Mandate bleiben bis zum Ende ihrer Funktionsperiode unberührt.

Anders als ein früherer Entwurf enthält das beschlossene Gesetz keine verpflichtende Mindestbesetzung für Vorstände. Aufsichtsräte können quantitative Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung im Vorstand festlegen.

Für große, nicht börsenotierte Unternehmen bleibt die bisherige 30-Prozent-Regelung bestehen. Sie greift bei dauerhaft mehr als 1.000 Beschäftigten, mindestens sechs Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat und einem Anteil von jeweils mindestens 20 Prozent Frauen und Männern in der Belegschaft.

Der Ausblick

Die Entwicklung seit 2015 zeige zwei Muster: In Aufsichtsräten haben gesetzliche Vorgaben den Frauenanteil sichtbar erhöht. In Vorständen, für die keine verbindliche Quote gilt, verläuft der Fortschritt deutlich langsamer. Die Forschung weist auf positive, bislang aber eher kleine Spill-over-Effekte von mehr Frauen im Aufsichtsrat auf die Bestellung weiblicher Führungskräfte hin, so EY.

Mit dem GesLeiPoG wurde zudem statt der Quote für den Vorstand nun eine Kannbestimmung eingeführt, wonach der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Inwieweit dies erfolgt und ob die neue 40-Prozent-Zielgröße im Aufsichtsrat zu einem wahrnehmbaren Spill-Over-Effekt führt, müsse sich erst zeigen. Unternehmen, die Vielfalt in der obersten Führung nachhaltig erhöhen wollen, müssen jedenfalls zusätzlich früher ansetzen: bei Entwicklungswegen, Nachfolgeplanung, objektiven Auswahlkriterien und der Vereinbarkeit von Karriere und Betreuung, mahnt EY. Der neue Rechtsrahmen erhöhe den Handlungsdruck in den Kontrollgremien. Für die Vorstände bleibt die Verantwortung bei den Unternehmen selbst.

Der Frauenanteil bei EY selbst

Wie gewohnt beendet Big Four-Multi EY seine Aussendung mit der Beschreibung des Status quo im eigenen Haus. Mit Stichtag 30.06.2026 waren demnach von den 43 Partner:innen von EY Österreich elf Frauen – das entspricht einem Anteil von 25,6 Prozent (vor einem Jahr waren es 23,3 Prozent, Anm.d.Red.).

Auf Management-Ebene liege der Frauenanteil bei EY aktuell bei 42,4 Prozent, in der gesamten Belegschaft bei 52 Prozent.

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