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Uni-Experte Marlon Possard: „Ethik ist in der juristischen Praxis angekommen“

Marlon Possard ©Privat

Interview. Marlon Possard, SFU-Hochschullehrer für Ethik und Recht, spricht über die „Faszination Ethik“ warum KI-Boom und AI Act sie im Alltag verankern – und welche Rolle Ethik für Unternehmensjuristen, Anwälte, Richter spielt.

Extrajournal.Net: Wie wird man Hochschullehrer für Recht und Ethik?

Marlon Possard: Bei mir war das weniger eine bewusste Entscheidung als eine Entwicklung, die sich über viele Jahre ergeben hat. Die „Sucht“ nach Recht und Ethik hat sich bei mir aber schon während des Studiums entwickelt und den Wunsch, Wissenschaftler zu werden, verspürte ich ebenfalls schon während des Studiums stark. Mich hat schon früh interessiert, was hinter den Dingen liegt. Es ging mir nie nicht nur darum, zu hinterfragen, wie etwas funktioniert, sondern warum wir es überhaupt so machen und warum es richtig ist bzw. wem das nützt oder schaden kann.

„Wir sind gezwungen, bessere Fragen zu stellen“

Auch die Frage, wer letztlich Verantwortung für etwas trägt, faszinierte mich immer wieder aufs Neue. Mein akademischer Weg hat mich deshalb auch durch mehrere Disziplinen geführt. Zuvor zu Recht, Wirtschaft, Philosophie, Ethik und später zunehmend zu Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Ich habe diese Bereiche nie als Widerspruch empfunden. Im Gegenteil: Gerade dort, wo sie aufeinandertreffen, entstehen für mich die interessanten Fragen. Das ist auch der Grund, warum ich Ethik nicht als ein Fach verstehe, in dem man am Ende eine Liste von richtig und falsch auswendig lernt. Ethik beginnt für mich dort, wo es kompliziert wird. Beispielsweise dort, wo zwei gute Argumente miteinander konkurrieren oder wo eine Entscheidung rechtlich möglich, wirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar ist – und wir trotzdem noch fragen müssen, ob wir sie auch treffen sollten. Hochschullehrer für Recht und Ethik zu sein bedeutet deshalb für mich vor allem, Räume für dieses Denken zu schaffen. Student:innen sollen nicht meine Antworten übernehmen. Sie sollen lernen, Fragen auszuhalten, Argumente zu prüfen, Widersprüche zu erkennen und die eigene Position begründen zu können. Dafür braucht es wissenschaftliche Arbeit, natürlich. Aber es braucht auch Lebenserfahrung, Neugier und die Bereitschaft, die eigene Überzeugung immer wieder auf den Prüfstand zu stellen.

Vor allem bei ethischen Fragen ist es gefährlich, zu früh zu glauben, man habe die Wahrheit bereits gefunden. Eine fertige Lösung gibt es in der Ethik nie, sie ist mehr Orientierung. Meine heutige Tätigkeit ist deshalb eigentlich die konsequente Fortsetzung dieser Entwicklung. Ich verbinde meine juristisch-verwaltungswissenschaftliche Ausbildung mit Philosophie, Ethik und den aktuellen Fragen der digitalen Transformation. Besonders die Künstliche Intelligenz zwingt uns derzeit dazu, viele Selbstverständlichkeiten neu zu betrachten. Für mich persönlich liegt darin der besondere Reiz der Ethik: Sie liefert nicht immer sofort eine Antwort – und manchmal vielleicht auch gar keine. Ethik zwingt uns aber, bessere Fragen zu stellen. In meinem bisherigen Leben habe ich stets eines gelernt: Eine bessere Frage ist oft wertvoller als eine vorschnelle Antwort.

„Ethik ist in der alltäglichen juristischen Praxis angekommen“

Wie wichtig ist Ethik für die verschiedenen juristischen Berufsgruppen? In deren Alltag kommt das Wort ja vielerorts gar nicht vor. Beispielsweise hieß es jetzt in der Debatte um mutmaßlich gefälschte E-Mails im Grasser-Prozess: Anwält:innen dürfen und müssen für ihre Klient:innen alles tun, was nicht verboten ist. Wie lautet die ethische Sichtweise?

Marlon Possard: Ethik ist für juristische Berufsgruppen enorm wichtig – vor allem deshalb, weil sie im juristischen Alltag oft gar nicht ausdrücklich „Ethik“ heißt. Sie begegnet uns häufig unter Begriffen wie Verantwortung, Gewissen, Redlichkeit, Unabhängigkeit oder Berufsethos. Also ist die Ethik durchaus – wenngleich häufig unbewusst – in der alltäglichen juristischen Praxis angekommen.

Rechtsanwält:innen haben zunächst eine klare Aufgabe. Sie müssen die Interessen der eigenen Mandant:innen vertreten. Das ist auch rechtlich ausdrücklich abgesichert. Die österreichische Rechtsanwaltsordnung verpflichtet Rechtsanwält:innen, die Rechte ihrer Partei mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten und erlaubt ihnen, die zur Vertretung dienlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel einzusetzen, soweit diese nicht dem Auftrag, dem eigenen Gewissen oder den Gesetzen widersprechen. Gleichzeitig verlangt das Gesetz Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit. Zwischen diesen beiden Polen – so denke ich – beginnt in diesem Fall die Ethik. Wenn man sagt: „Anwält:innen dürfen und müssen für ihre Klient:innen alles tun, was nicht verboten ist“, klingt das zunächst sehr klar. Aus ethischer Perspektive ist es eben nicht ganz so einfach. Denn zwischen „verboten“ und „erlaubt“ liegt ein ziemlich großer Raum. Das Recht markiert dort eine Grenze. Die Ethik stellt die nächste Frage: Sollte ich das auch tun? Ich denke, dass eine solche Unterscheidung speziell in einem Strafverfahren wichtig ist. Strafverteidiger:innen sind nicht dafür da, die moralische Qualität der eigenen Mandant:innen zu beurteilen oder sie nach persönlicher Sympathie zu verteidigen. Auch ein Mensch, dem schwerste Vorwürfe gemacht werden, hat Anspruch auf Verteidigung. Das ist eine der großen Errungenschaften des Rechtsstaates. Trotzdem darf die Freiheit der Verteidigung nicht mit moralischer Beliebigkeit gleichgesetzt werden. Wenn es beispielsweise um die Verwendung von Beweismitteln, um die Darstellung von Tatsachen oder um den Umgang mit möglicherweise gefälschten Dokumenten geht, stellt sich neben der juristischen Zulässigkeit immer auch die Frage nach der professionellen Verantwortung. Was weiß ich? Was vermute ich? Was darf ich behaupten? Was sollte ich behaupten? Wo beginnt überhaupt eine Form der Interessenvertretung, die zwar gerade noch innerhalb einer rechtlichen Grenze liegt, aber mit der eigenen beruflichen Integrität nicht mehr vereinbar ist?

Das ist für mich der eigentliche Wert der Ethik im juristischen Beruf. Sie ersetzt das Recht nicht, aber sie wird dann interessant, wo das Recht nicht jede konkrete Entscheidung vorwegnimmt. Das betrifft im Übrigen nicht nur Rechtsanwält:innen, sondern auch Richter:innen, Staatsanwält:innen, Verwaltungsjurist:innen, Unternehmensjurist:innen oder auch Rechtsberater:innen. Sie alle stehen ständig vor Situationen, in denen sie nicht nur eine Norm anwenden, sondern Verantwortung übernehmen müssen. Je größer die Entscheidungsmacht, desto wichtiger wird die Fähigkeit zur ethischen Reflexion. Ich würde deshalb auch nicht sagen, dass Jurist:innen im Alltag keine Ethik brauchen, nur weil sie das Wort nicht verwenden. Im Gegenteil: Sie verwenden es vielleicht ständig, ohne es so zu nennen.

Wo steht Compliance in diesem Zwiespalt von Recht und Ethik? Eigentlich bedeutet das Wort ja die Einhaltung der Gesetze – etwas, was man irgendwie voraussetzen sollte.

Marlon Possard: Compliance liegt genau an dieser Schnittstelle. Im Kern geht es zunächst um die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben. Aber Compliance, die sich nur fragt „Was ist noch erlaubt?“, greift zu kurz. Auch hier gibt es den Raum zwischen Legalität und Legitimität. Etwas kann rechtlich zulässig sein und trotzdem Fragen der Verantwortung, Fairness oder Integrität aufwerfen. Da beginnt für mich die ethische Dimension von Compliance und Compliance besitzt für mich mehr als eine Kontrollfunktion. Sie sollte eine Organisation dabei unterstützen, nicht nur rechtmäßig, sondern auch wirklich verantwortungsvoll zu handeln. Das setzt allerdings voraus, dass Compliance nicht erst dann relevant wird, wenn bereits etwas schiefgegangen ist, sondern Teil der Unternehmenskultur und der täglichen Entscheidungsprozesse ist.

„Kein Compliance-System kann Verantwortung vollständig ersetzen“

Sind die Menschen jetzt weniger ethisch als früher und brauchen deshalb mehr Compliance?

Marlon Possard: Eine gute Frage, aber man darf dabei auch nicht vergessen: Unsere Maßstäbe ändern sich im Laufe der Zeit, ebenso die ethischen Grundsätze und das positive Recht. Wir müssen uns ständig fragen: Welchen Stellenwert hat was für uns? Was wollen wir? Ich würde deshalb nicht sagen, dass Menschen heute weniger ethisch sind als früher. Ich glaube eher, dass die Welt, in der wir Entscheidungen treffen, komplexer geworden ist. Wir haben heute mehr Möglichkeiten, mehr Geschwindigkeit und oft auch größere Auswirkungen unseres Handelns. Compliance schafft dabei einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen und Ethik geht einen Schritt weiter und fragt, was innerhalb dieses Rahmens verantwortungsvoll ist.

Das Entscheidende bleibt aber der Mensch. Kein Compliance-System kann Verantwortung vollständig ersetzen. Wenn jemand nur deshalb korrekt handelt, weil eine Regel es verlangt und eine Kontrolle dahintersteht, haben wir zwar Regelbefolgung – aber noch keine ethische Haltung. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, dass Menschen auch dann verantwortlich handeln, wenn gerade niemand kontrolliert.

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden künftig große Rechenzentren explizit im Gesetz berücksichtigt sein. Bisher waren sie das nicht – weil sie zu der Zeit, als die UVP entstand, noch nicht solche Dimensionen erreichten. Wird hier also das Gesetz an die ethischen Grundsätze angepasst?

Marlon Possard: Ja, ich würde sagen: Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie Ethik mittelbar in Recht übersetzt wird. Allerdings nicht eins zu eins. Das Gesetz formuliert keine philosophische Theorie, sondern reagiert auf eine veränderte Realität. Bei der UVP zeigt sich genau dieses Problem: Gesetze entstehen zu einem bestimmten Zeitpunkt und für eine bestimmte gesellschaftliche und technische Wirklichkeit. Wenn sich diese Wirklichkeit fundamental verändert, muss sich irgendwann auch das Recht fragen, ob seine bisherigen Kategorien noch ausreichen. Dass große Rechenzentren heute erhebliche Auswirkungen – etwa auf Energie- und Ressourcenverbrauch – haben können, war bei der ursprünglichen Konzeption solcher Regelungen in dieser Dimension schlicht nicht das Thema. Die Aufnahme solcher Vorhaben in den gesetzlichen Rahmen ist deshalb auch ein Ausdruck gesellschaftlicher Wertentscheidungen: Wir wollen technischen Fortschritt, aber wir wollen gleichzeitig Umwelt, Ressourcen und Lebensqualität schützen. Das ist letztlich eine ethische Abwägung, die durch das Recht verbindlich gemacht wird.

Hier kommt eine spannende Beziehung zwischen Ethik und Recht zum Vorschein: Ethik stellt häufig früher die Frage, ob etwas verantwortbar ist. Das Recht kommt dann und versucht, daraus allgemeine, verbindliche Regeln zu machen. Es reagiert damit auf gesellschaftliche Entwicklungen – und muss sich gleichzeitig immer wieder selbst überprüfen. In Bezug auf Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Rechenzentren werden wir solche Anpassungen noch sehr häufig erleben – da bin ich mir ziemlich sicher. Die Technik verändert sich eben schneller als viele Gesetze.

„Zu einer guten Hochschulausbildung gehört beides: Kompetenz und Reflexionsfähigkeit“

Sehen Sie die Ethik in den verschiedenen Studien heutzutage ausreichend verankert?

Marlon Possard: An den klassischen Universitäten ist Ethik grundsätzlich im Rahmen des Philosophiestudiums abgedeckt. Ich würde aber sagen: Sie ist heute deutlich präsenter als früher, aber noch nicht überall dort, wo sie eigentlich sein müsste. Ethik wird an Hochschulen häufig als eigenes Fach angeboten, in vielen Studienrichtungen gibt es Ethikmodule oder Fragen der Verantwortung sind in einzelne Lehrveranstaltungen integriert. Das ist wichtig, reicht aber aus meiner Sicht nicht aus. Ethik sollte nicht nur dort vorkommen, wo „Ethik“ im Titel einer Lehrveranstaltung steht. Sie sollte eine Grundhaltung wissenschaftlicher und beruflicher Ausbildung sein.

Auch angehende Jurist:innen müssen sich mit der Verantwortung juristischer Entscheidungen auseinandersetzen, Führungspersonen mit den Folgen unternehmerischer Entscheidungen und jemand, der mit KI arbeitet, mit den Auswirkungen algorithmischer Systeme auf Menschen und Gesellschaft. Das wird durch Künstliche Intelligenz besonders deutlich. Wir bilden heute Menschen aus, die Technologien entwickeln, einsetzen und über ihre Verwendung entscheiden werden. Ihnen nur beizubringen, was technisch möglich ist, wäre zu wenig. Sie müssen auch lernen, zu fragen, was davon verantwortbar ist. Für mich gehört deshalb zu einer guten Hochschulausbildung immer beides: Kompetenz und Reflexionsfähigkeit. Wir brauchen Menschen, die wissen, wie etwas funktioniert – aber ebenso Menschen, die den Mut haben zu fragen, ob wir es tatsächlich so machen sollten.

Wie lässt sich Ethik in Unternehmen umsetzen?

Marlon Possard: Ethik lässt sich in Unternehmen nicht einfach verordnen. Man kann einen Ethikkodex schreiben, aber damit ist ein Unternehmen noch lange nicht ethisch. Von Priorität ist, was tatsächlich gelebt wird – vor allem dann, wenn es schwierig wird. Für mich beginnt das bei einer offenen Gesprächskultur. Ethik muss nicht immer in einem Seminar oder einer mehrstündigen Schulung stattfinden. Man kann sie auch niederschwellig in den Unternehmensalltag holen – etwa durch sogenannte Ethik-Cafés. Dabei geht es nicht darum, Mitarbeiter:innen einen moralischen Vortrag zu halten, sondern gemeinsam über konkrete Situationen aus dem Arbeitsalltag zu sprechen: War diese Entscheidung richtig? Wo beginnt Verantwortung? Was würden wir tun, wenn die Entscheidung zwar rechtlich zulässig, aber trotzdem problematisch ist?

Eine solche Niederschwelligkeit halte ich für enorm wichtig. Wenn Mitarbeiter:innen merken, dass solche Ethik-Gespräche erwünscht sind und unterschiedliche Meinungen Platz haben, entsteht nach und nach eine andere Form der Verantwortungskultur. Natürlich braucht es daneben auch klare Strukturen: Compliance, Verantwortlichkeiten, Leitlinien und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse. Aber kein Regelwerk kann jede Situation vorhersehen. Am Ende müssen Menschen Entscheidungen treffen – wie es im Übrigen auch der AI Act vorsieht. Ein Ethik-Café kann dafür ein erstaunlich einfacher Anfang sein: Ein Tisch, ein Kaffee und eine schwierige Frage. Mehr braucht es manchmal gar nicht, um eine Diskussion in Gang zu bringen. Sofern gewollt, komme auch ich gerne vorbei.

„Ich würde dem Chef widersprechen“

Und wenn der oder die Chef:in sagt: Die Beschäftigten sollen nicht über Ethik debattieren, sondern arbeiten?

Marlon Possard: Dann würde ich ihm oder ihr tatsächlich widersprechen – und zwar nicht, weil Ethik wichtiger wäre als die Arbeit, sondern weil ethische Reflexion selbst Teil guter Arbeit sein kann. Natürlich kann man nicht jede Arbeitsstunde in eine philosophische Diskussionsrunde verwandeln. Ich finde aber, dass gute Führung auch bedeutet, Entscheidungen zu treffen, bei denen es nicht nur um Effizienz geht. Wenn Mitarbeiter:innen etwa mit Kund:innen, sensiblen Daten oder Künstlicher Intelligenz arbeiten, haben ihre Entscheidungen oft Konsequenzen, die über den einzelnen Arbeitsschritt hinausgehen.

Ein Ethik-Café muss dabei keine zweistündige Veranstaltung sein. Manchmal reichen 20 Minuten und eine konkrete Frage aus dem Arbeitsalltag. Das kostet Zeit – aber fehlende Reflexion kann später sehr viel mehr Zeit, Geld und Vertrauen kosten. Ich denke, dass gerade das der entscheidende Punkt ist: Ethik ist nicht das Gegenteil von Arbeit. Sie kann helfen, besser zu arbeiten. Ein Unternehmen, in dem Menschen auch einmal fragen dürfen „Ist das wirklich richtig?“, schafft nicht weniger Leistung, sondern mehr Verantwortungsbewusstsein. Am Ende geht es also nicht darum, dass Beschäftigte weniger arbeiten sollen. Es geht darum, dass sie nicht nur funktionieren, sondern verstehen, wofür sie arbeiten und welche Verantwortung mit ihrer Arbeit verbunden ist.

Das Interview führte Extrajournal.Net-Chefredakteur Gerald Stefan.

Im Interview

Ass.-Prof. Mag. Dr. Marlon Possard, MSc, MA ist Philosoph, Rechts- und Verwaltungswissenschaftler und beschäftigt sich mit den Schnittstellen von Recht, Ethik, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Er ist Leiter des Departments für Ethik der Künstlichen Intelligenz an der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin und forscht und lehrt er zu den rechtlichen, philosophischen und ethischen Fragen einer zunehmend digitalisierten Welt.

©facultas

Possard betreibt den Blog RECHT.ethisch bei facultas; dort ist von ihm im September auch das „Casebook Ethik & Compliance“ erschienen, das Beispielfälle aus der Verwaltungspraxis behandelt. Die Zielgruppe sind v.a. Menschen in öffentlichen Ämtern und Studierende. „Das Ziel einer ethischen Fallanalyse besteht nicht darin, eine >einzig richtige< Antwort zu finden“, heißt es darin, sondern „Entscheidungsprozesse nachvollziehbar, reflektiert und normativ begründbar zu gestalten“.

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