Die EU-Kommission veröffentlichte bereits im Jahr 2013 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Einführung von Rechtsschutzmaßnahmen. 2018 präsentierte die Kommission einen Richtlinienvorschlag, welcher schließlich in die Verbandsklagenrichtlinie mündete. Die Umsetzung erfolgte in Österreich verspätet im Sommer 2024: Vor allem die Verbandsklage, aber auch die ZVN 2022 und die ZVN 2023 wurden bei der Neuauflage des Buches „Zivilprozessrecht“ von OGH Präsident Georg Kodek und Peter Mayr bereits eingearbeitet. Auch die aktuellen Rechtsakte im Bereich des europäischen Zivilprozessrechts (insb die Neufassungen der Brüssel II-VO, der EuBewVO und der EuZustVO) wurden berücksichtigt.
Leseprobe und weitere Details zum Buch: https://www.facultas.at
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