Am 12.10.2023 wurde eine umfassende Gesetzesnovelle zur Umsetzung der sog „Work-Life-Balance-Richtlinie“ der EU (RL 2019/1158) kundgemacht. Die neuen Bestimmungen zur Elternkarenz gelten bereits für Geburten ab dem 1.11.2023.
Die wichtigsten Änderungen haben wir im Folgenden zusammengefasst:
- Mütter und Väter haben nur mehr dann Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes, wenn beide Elternteile Karenz in Anspruch nehmen.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann Elternteilzeit künftig bis zum Ablauf des 8. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.
- Lehnt der Arbeitgeber den Abschluss einer vereinbarten Elternteilzeit oder Elternkarenz ab, muss er dies in Zukunft schriftlich begründen.
Alle Details zum Nachlesen finden Sie im Blog facultas.recht: https://www.facultas.at/recht
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