Reputation ist essentiell für den Erfolg eines Unternehmens bzw. das Ansehen einer Person. Sie wird über einen langen Zeitraum hinweg aufgebaut – und sie kann in kürzester Zeit wieder zunichte gemacht werden. Ein anhängiges Gerichtsverfahren stellt hier eine tickende Zeitbombe dar. Besonders durch die Länge der rechtlichen Auseinandersetzungen sind Unternehmen, Marken und Personen Aktionen ausgesetzt, die aufgrund begleitender Medienberichterstattung rufschädigend sein können. Alleine schon eine erfolgte Anklage kann das Ansehen schwer beschädigen. Sicherheit für eine (automatische) spätere öffentliche Rehabilitation – auch im Falle eines Freispruchs – gibt es nicht.
Umso wichtiger ist es, das wertvolle Gut Reputation zu schützen. Daher stellt Reputation Management eine zentrale Aufgabe der Litigation PR dar. Damit können während und nach Gerichtsverfahren und Prozessen Reputationsschäden, ausgelöst durch den Verlust an Glaubwürdigkeit und Vertrauen, verhindert bzw. reduziert werden.
Zentral für den Erhalt der Reputation ist der konstant gepflegte offene und glaubwürdige Dialog mit allen Stakeholdern des Unternehmens/der betroffenen Person. Schlussendlich fällen zwar Gerichte die Urteile, aber unabhängig davon wird vorab vor allem über Fälle, die viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen, im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ geurteilt. Eine solche Vorverurteilung hat weitreichende Folgen für die Reputation der Betroffenen und einen Einfluss auf den Verfahrensverlauf. Auch ein späterer juristischer Freispruch muss nicht bedeuten, dass die Person auch von den Vorverurteilungen reingewaschen wird. Daher ist es besonders wichtig, etwaigen Vorverurteilungen durch ein rechtzeitiges und nachhaltiges Reputation Management entgegenzuwirken.
Sollte es dennoch zu Reputationsschädigungen kommen, so kann die Litigation PR sicherstellen, dass bei Angriffen auf die Reputation möglichst früh und mit den richtigen Kommunikationsmitteln reagiert wird. So müssen positive Argumente mit Nachdruck kommuniziert und negativen Themen nachhaltig mit entsprechenden entkräftenden Gegenargumenten begegnet werden. In derart heiklen und von Fall zu Fall unterschiedlichen Situationen, ist es unbedingt notwendig, dass sich Kommunikations-Profis der Sache annehmen, da die Folgen für die Reputation sonst sehr weitreichend und schwer revidierbar sein können. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Logik des Rechts und die Logik der öffentlichen Kommunikation nicht übereinstimmen müssen. „In dubio pro reo“ mag zwar vor Gericht gelten – ein Freispruch vor Gericht bedeutet aber nicht automatisch auch eine Reputations-Rehabilitation in der Öffentlichkeit!
Das White Paper Litigation PR der Kommunikationsagentur Ecker & Partner fasst die jahrelange umfassende Expertise der Agentur im Spezialfeld Rechtskommunikation zusammen – und geht dank einer Reihe von Gastkommentaren und Experteninterviews noch weit darüber hinaus. Unter http://www.eup.at/WhitePaperLitigationPR/index.html steht das White Paper als Livebook zur Verfügung und als PDF zum Download bereit.
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