Belgrad/Wien. In der Republik Serbien gilt seit 3. Juli ein neues System der Kontrolle der Steuer- und Lohnnebenkostenzahlungen, wonach Banken dazu verpflichtet wurden, dem Finanzamt Daten über diese Zahlungen weiterzuleiten. Hierdurch soll das „Prinzip“ der Nichtzahlung von Steuern und Lohnnebenkosten verhindert werden, indem jeder die Information erhält, ob auf seinen Lohnbetrag auch die entsprechenden Lohnnebenkosten berechnet und abgeführt wurden.
Stefan Dobric, Anwalt bei der CHSH-Partnerkanzlei Jankovic Popovic Mitic (JPM) in Belgrad, nimmt in Recht.Extrajournal.Net Dossier die neue Regelung unter die Lupe.
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