Kanzlei-Rankings sind als Fixgröße in der Rechtsbranche etabliert. Das wird u. a. dadurch dokumentiert, dass viele Kanzleien bereits spezielle Kapitel in den eigenen Webseiten erstellen, die exklusiv die eigenen Rankingergebnisse kommunizieren: Beiten Burkhardt, Binder Grösswang, Buse Heberer Fromm, CHSH, DBJ, Hengeler Müller, Kapellmann, Niederer Kraft & Frey, Schönherr, etc. Solche Kapitel sind dermaßen weit verbreitet, dass man bei Rankings von einem Muss und einem Standard für Kanzlei-Marketingmaßnahmen sprechen kann, schildert Alexander Gendlin, Autor des ersten Buches über Kanzlei-Rankings, in seinem Gastbeitrag (Teil 1).