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Die drei Phasen der Litigation PR

Im Laufe eines Verfahrens gibt es verschiedene vorhersehbare neuralgische Punkte, an denen – grundsätzliches öffentliches Interesse vorausgesetzt – Berichterstattung zu erwarten ist. Gute Litigation PR kennt den Ablauf von Straf- und Zivilprozessen und weiß, mit welchen Inhalten man wann rechnen muss. So können diese „Stationen“ auch aus Kommunikationssicht strategisch antizipiert und mit dem prozessführenden Anwalt zeitgerecht abgestimmt werden.

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Phase I – Ermittlungen: Der Weg zu einer (möglichen) Anklage

Jedes Verfahren beginnt mit einer (vermeintlichen) Tat. Tritt sie gleich zu Beginn in die Öffentlichkeit, ist dies ein klassischer Fall der Krisen PR. Wird die Krise in der Kommunikation gut gemanagt, bietet das die beste Basis für die folgende Litigation PR. Der Sachverhalt sowie die daraus folgende Rechtsfrage sind ebenso bekannt wie die Botschaften eines späteren Klägers oder Angeklagten. Aktuelles Beispiel: Uli Hoeneß, dem „Deutschland“ bereits verziehen hat, bevor das Verfahren gegen ihn noch richtig begonnen hat. Schlechtes Krisenmanagement dagegen ist selbst für die beste Kommunikation rund um einen Prozess schwer aufzuholen. Für die Krisen PR bedeutet das aber auch, immer den Schritt in Richtung möglicher Ermittlungen oder einer Anklage mitzudenken und frühzeitig eine gemeinsame Strategie mit Anwälten abzustimmen.

Was bei einem Mord oder einer Entführung offensichtlich ist, ist gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht auf den ersten Blick erkennbar: die Tat an sich. Im Zuge der Finanzkrise haben viele Unternehmen und Privatpersonen Geld verloren. Worin besteht der Schaden, wer ist schuld, gibt es rechtlich belangbare Täter? Gerade auch der Bereich des Steuerrechts scheint viele Graubereichezu bieten, die es nicht einfach machen, diese Fragen zu beantworten. Jahrelang währende Prozesse wie jene gegen den ehemaligen österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser finden schon deswegen keinen wirklichen Anfang, weil diese Fragen nicht geklärt werden können.

Nach der Tat folgt eine ganze Reihe weiterer Hürden auf dem Weg zum Prozess, die sich so lange ziehen können, dass Jahre vergehen, bis es überhaupt zu einer Anklage kommt. Das gilt insbesondere für das Strafverfahren: mögliche Anzeige, Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft (Gutachten, Hausdurchsuchungen), unter Umständen ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium und schließlich die Anklage. Darüber hinaus kann es in der Straf- wie in der Zivilgerichtsbarkeit zu Vergleichs- bzw. Diversionsgesprächen kommen und gegebenenfalls sind formale Fragen wie die Gerichtszuständigkeit zu klären. All diese Verfahrensschritte können Gegenstand von Berichterstattung sein und müssen von der Litigation PR entsprechend begleitet werden, zumal gerade diese Zeit in prominenten Fällen dadurch gekennzeichnet ist, dass vertrauliche Informationen in die Öffentlichkeit gelangen. Häufig melden sich auch nebensächlich Beteiligte zu Wort, die sich für ihre Ansprüche in einem Zivilprozess bereits in Stellung bringen.

So ist die Sache zum Zeitpunkt der Anklage in der öffentlichen Meinung oft schon entschieden. Und, so viel und gerne auch über Ermittlungen und Anklagen berichtet wird – darüber, dass sie nichts ergeben und fallen gelassen werden, findet man wenig in den Medien.

Wie gestalten sich die Phasen II und III im Detail bzw. welche Conclusio kann aus dem Beschriebenen gezogen werden? Die Antworten auf diese Fragen finden sich im White Paper Litigation PR der Kommunikationsagentur Ecker & Partner.

Dieses Whitepaper fasst die jahrelange umfassende Expertise der Agentur im Spezialfeld Rechtskommunikation zusammen – und geht dank einer Reihe von Gastkommentaren und Experteninterviews noch weit darüber hinaus. Unter http://www.eup.at/WhitePaperLitigationPR/index.html steht das White Paper als Livebook zur Verfügung und als PDF zum Download bereit.

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