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Festschrift für Peter Kolba: Konsumentenschutz

Daniela Holzinger, Peter Kolba, Alma Zadić, Katharina Echerer, Alexander Klauser ©Barbara Wirl

Im Palais Trautson (Justizministerium) fand die feierliche Übergabe der Festschrift für Dr. Peter Kolba statt. Herausgeber RA Hon.-Prof. Dr. Alexander Klauser führte durch den Abend. Dr.in Alma Zadic und LStA Mag. Hartmut Melzer sowie Dr.in Beate Blaschek, Daniela Holzinger, BA und Mag.a Katharina Echerer teilten Erinnerungen und ließen den Jubilar durch Rückblicke auf Leben und Werk hochleben.

©facultas

Wegbegleiter:innen, Freund:innen und Kolleg:innen verliehen dem Festakt, musikalisch begleitet vom Arthur Nikolay Trio, eine persönliche Note. facultas bedankt sich bei Teilnehmenden und Autor:innen!

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Familienrecht und Reform: Women in Law-Event analysiert Status Quo

Kathrin-Teres Hagenauer, Maria Doralt, Sarah Lanzanasto, Helene Klaar, Alexandra Oberfrank, Sophie Martinetz, Caroline Weerkamp ©Women in Law / Foto Klaar

Wien. Vor 50 Jahren wurde in Österreich das Familienrecht reformiert. Ein Event von Women in Law hat beleuchet, wie gut sich die Gleichstellung in der Praxis durchgesetzt hat – und was jetzt kommen soll.

Arbeiten im Pensionsalter: Neue Vorteile & neue Fragen für die Steuerberatung

Das Bild zeigt Mag. (FH) Robert Baumert ©Wirl Photo
Mag. (FH) Robert Baumert ©Wirl Photo

Der Aktivitätsfreibetrag soll Arbeiten im Pensionsalter steuerlich attraktiver machen. Welche Berechnungen müssen Steuerberater:innen künftig anstellen, um Mandant:innen nicht nur einen Steuervorteil, sondern eine tatsächlich sinnvolle Entscheidung zu empfehlen? Steuerexperte Mag. (FH) Robert Baumert, Vortragender des Seminar Oberlaa, im Interview.

Wo liegen die häufigsten Fallstricke beim Zusammenspiel von Erwerbseinkommen, Pension, Progression und dem neuen Aktivitätsfreibetrag?

Für Menschen, die bisher parallel zur Pension gearbeitet haben, war die Abgabenlast meist sehr hoch. Sie kritisierten oft, dass sich das Arbeiten finanziell nicht auszahlt. Der neue Aktivitätsfreibetrag ändert diese Situation drastisch und stellt ein begünstigtes Einkommen von monatlich € 1.250 komplett steuerfrei. Wie viel davon tatsächlich bei den Betroffenen ankommt, zeigt erst die individuelle Berechnung.
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